Freitag, der 3. September 2010

+++ HL-live.de - Archiv +++

30.09.2008 16.26


Tierpark: Birk will Antworten von der Landesregierung

In einer Kleinen Anfrage wendet sich die Grüne Landtagsabgeordnete Angelika Birk an die Landesregierung, um zu erfahren, wie bei der bevorstehenden Begutachtung des Lübecker Tierparks am 7. Oktober vorgegangen wird. Diese Begutachtung sei notwendig, weil der Tierpark, so wie er jetzt arbeitet, keine gültige Genehmigung habe.

"Im November 2007 versuchten wir Lübecker Grüne als kleine Delegation gemeinsam mit dem Umweltsenator Herrn Geißler den Tierpark zu besichtigen", berichtet Birk. "Allerdings wollten wir unsere Besichtigung nicht, wie gewöhnliche Tierparkbesucher von den Wegen aus vornehmen, sondern in Begleitung mit den Betreibern Einblick hinter die Kulissen bekommen. Dieses Anliegen ist uns bis heute verwehrt worden. Nach meiner Kenntnis soll die Zertifizierung sich nur auf Dokumente stützen, ohne eine tatsächliche tierärztliche Begutachtung der Tiere und der Gehege vorzunehmen."

Außerdem will die Abgeordnete wissen, welchen Stellenwert eine gelungene oder nicht gelungene Zertifizierung für die Rechte und Schadenersatzforderungen der Betreibergesellschaft hat. "Für mich ist die Schließung dieses Tierparks lange überfällig. Ich hätte kein Verständnis dafür, wenn das Land den bisherigen Zustand legitimiert. Die bisherigen Auflagen der Vergangenheit zur Verbesserung der Tierhaltung wurden nicht erfüllt."

Die Anfrage an die Landesregierung

Die Haltungsbedingungen der Tiere im Lübecker Tierpark sind seit mindestens 15 Jahren Gegenstand kritischer Auseinandersetzung und haben wiederholt zu Auflagen der Hansestadt Lübeck geführt, die von den Betreibern nur unzureichend umgesetzt wurden.

Tierschutzorganisationen werfen der Hansestadt vor, dass sie jahrzehntelang die schweren Verhaltensauffälligkeiten der Wildtiere, z.B. der Affen, des Bären und der inzwischen verstorbenen Raubkatze duldet. Die Vorwürfe richten sich auch an die Landesregierung, dass nicht einschreitet. Die Käfige und die Betreuung der Tiere führten dazu, dass im Jahr 2000 der "Stern" in seiner Veröffentlichung über die schlimmsten Tierparks Deutschlands, der Lübecker Tierpark an erster Stelle genannt wurde.

Am Donnerstag, d. 25.09.2008, beschloss eine Mehrheit der Lübecker Bürgerschaft, dass der Pachtvertrag über die Fläche im Jahr 2011 endet. Das derzeitige Zertifizierungsverfahren des Landes zum Lübecker Tierpark ist noch nicht abgeschlossen.

1. Liegt eine nach aktuellem Recht gültige Betriebsgenehmigung für den Lübecker Tierpark vor?
- Wenn ja, welcher Art und ggf. mit welchen Auflagen?
- Wenn nein, auf welcher Grundlage darf der Lübecker Tierpark derzeit arbeiten.

2. Auf welchen rechtlichen Normen beruht das Zertifizierungsverfahren und was wird genau geprüft?

3. Gehört dazu eine eingehende gründliche in Augenscheinnahme durch Experten des Umweltministeriums oder obere Landesbehörden dazu?
- Wenn ja, welche Tiergehege wurden geprüft, mit welchem Ergebnis?
- Trifft es zu, dass die Zertifizierung allein auf der Grundlage von schriftlichen Angaben des Betreibers und ggf. weiterer Dritter erfolgt?

4. Trifft es zu, dass der Lübecker Tierpark um EU-Normen zu erfüllen zusätzlich auch einen Beitrag zum Artenschutz leisten muss?

5. Trifft es zu, dass der Betreiber plant, dieser Auflage mit einer Nerzzucht nachzukommen?
- Unter welchen Bedingungen würde eine solche Nerzzucht der EU-Norm genügen?

6. Welche gezielten Hinweise zu schlechten Tierhaltungsbedingungen und zu Verhaltensauffälligkeiten von Tieren hat die Landesregierung im einzelnen in den letzten zehn Jahren erhalten? (Bitte ggf. zu einzelnen Tieren aufzählen.)

7. Wie hat die Landesregierung auf diese Hinweise reagiert?

8. Mit welchen Tierschutzorganisationen hat die zuständige Behörde der Landesregierung innerhalb der letzten vier Jahre und auch aus Anlass des Zertifizierungsverfahrens Gespräche geführt? Und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

9. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Wildtiere wie z.B. Affen und ein Bär schwere Verhaltensstörungen aufweisen.

10. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich seit November 2007 eine Bürgerschaftsfraktion darum bemüht, gemeinsam mit dem zuständigen Umweltsenator und dem Betreiber, eine Begehung des Tierparks zur Überprüfung der Haltungsbedingungen durchzuführen, der Betreiber jedoch nicht mehr Einblick gewähren will als jedem anderen Tierparkbesucher?
- Wie bewertet die Landesregierung ein solches Verhalten des Betreibers?

11. Liegen der Landesregierung Hinweise vor, dass die Küche für die Futterzubereitung für eine Reihe von fleischfressenden Tierarten im Affenhaus untergebracht ist?
- Ist eine solche Kombination zulässig?

12. Wann haben sich Experten der Landesregierung das Affenhaus mit allen Nebenanlagen zuletzt angesehen?

13. Sollte das Zertifizierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden, welche Folgen hat dies für die Genehmigung und den Weiterbetrieb des Lübecker Tierparks?

14. Können aus einer Nicht-Genehmigung des Weiterbetriebs Kosten des Betreibers gegenüber Land oder Hansestadt geltend gemacht werden?

15. Erwirbt der Tierparkbetreiber durch erfolgreich abgeschlossene Zertifizierung einen Rechtsanspruch gegenüber der Hansestadt Lübeck, den Tierpark in Lübeck weiterzuführen?

Autor: Grüne/red.

Aus rechtlichen Gründen können wir Bilder nicht mehr zur Verfügung stellen.




Nachrichten:
Polizei & Feuerwehr
Stadtgeschehen
Politik
Kultur & Theater
Wirtschaft
Sport
Veranstaltungskalender
Umland

Service:
Flohmarkt
Wetter
Shop
Notdienste
Stadtplan
Bildarchiv
Archiv
Rätsel
RSS-Newsfeed
Newsletter

Werbung

Kontakt:
Meldung schicken
Veranstaltungs-Tipp
Impressum
Nutzungsbedingungen



STRATO HiDrive - die sichere Online-Festplatte!