Ähnlich wie bei den Schulbeihilfen für Hartz IV-Empfänger flammt wieder politischer Streit auf: Wie kann man Hartz IV-Empfängern zu Weihnachten eine kleine Beihilfe gewähren? Einfach zahlen geht nicht, denn jede Einnahme wird auf den Hartz IV-Bezug angerechnet. Jetzt nutzt Lübeck einen Trick: ein zinsloses Darlehen, das nicht zurückgezahlt werden muss.
In seiner Sitzung vom 4. November beschloss der Sozialausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken, den Bürgermeister und die ARGE zu dem weihnachtlichen Darlehen. "Die BfL hält diese Art von Schein-Sozialpolitik für unsauber, unsinnig und kontraproduktiv", empört sich der BfL-Vertreter im Ausschuss, Andreas Truskawa. Zusammen mit den "Bürgern für Lübeck" stimmten auch CDU und FDP gegen den Weihnachtsbeihilfe-Antrag.
Der Antrag fordert, der Bürgermeister möge sich dafür einsetzen, dass die ARGE Lübeck Kindern und Jugendlichen, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) leben oder mit einem entsprechend niedrigen Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, eine Weihnachtsbeihilfe gewährt werde. Und weiter wörtlich: "Die Tilgungsraten für die als Darlehen gewährte(n) Weihnachtsbeihilfen werden auf Null gesetzt."
"Wider besseres Wissen werden hier der Bürgermeister und in der Folge die ARGE Lübeck von einigen Sozialpolitikern der Hansestadt Lübeck aufgefordert, eine Rechtsbeugung zu begehen. Denn Darlehensmittel vergibt die ARGE als Bundesmittel; sie belasten nicht den kommunalen Haushalt. Bundesmittel, die hier quasi treuhänderisch verwaltet werden, auszuzahlen und die Rückzahlungsraten zu diesen Darlehen für alle Empfänger/innen pauschal 'auf Null' zu setzen, ist am Rande der Legalität angesiedelt", empört sich Truskawa. Dieses sei sinngemäß auch seitens der Vertreterin der ARGE Lübeck vor der Abstimmung deutlich artikuliert worden.
"Natürlich sind wir alle für die Linderung offenkundiger Not, wo immer das möglich ist. Aber selbstverständlich verbieten sich in unserem Rechtsstaat Rechtsbeugung und jedwede Aufforderung dazu. Des Weiteren sei dahingestellt, ob eine einmalige Zahlung ein probates Mittel ist, effektiv sozialpolitisch tätig zu werden."
Nach Meinung von Truskawa dokumentiert aber auch das "strategische" Ansinnens dieses Antrages ein in der deutschen Politik schon "klassisches Fehldenken": "Offensichtlich meinen die meisten Politiker(inne)n der etablierten Parteien und erst recht der Linken: Wenn das eigene Geldsäckel (hier: das kommunale) geschont werden kann, darf das übergeordnete fremde (hier: das des Bundes) gern belastet werden! Dieses unselige Verschieben der öffentlichen Töpfe ist unter anderem für die katastrophale Lage praktisch aller öffentlichen Haushalte verantwortlich – ein Trend, der unbedingt gestoppt werden muss!" Eine Beihilfe könne nur durch Bundesgesetze gewährt werden.
Autor: Ronald Wellach/red.
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