Nach dem Bericht von HL-live.de über den politischen Aschermittwoch in Lübeck gab es ein landesweites Presseecho. SPD-Landeschef Ralf Stegner erwirkte gegen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen eine einstweilige Verfügung. Carstensen hatte erneut behauptet, dass Stegner bei seiner Entlassung als Minister um seine Pensionsansprüche gefeilscht habe.
Am Freitag wurde vor der Pressekammer des Landgerichtes Hamburg die einstweilige Verfügung verhandelt. Stegner erschien persönlich, Carstensen schickte Promi-Anwalt Matthias Prinz. Als Zeugen kamen CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher, Innenminister Klaus Schlie und CDU-Landesgeschäftsführer Daniel Günther.
"Dass wir als Gericht von ihnen belogen werden, ist am Rande unserer Vorstellungskraft", sagte der Vorsitzende Richter zu beiden Parteien. Er riet beiden Parteien eindringlich, sich zu vergleichen. Der Richter warnte vor einem langen Rechtsstreit.
Das Gericht hörte als Zeugen die beiden Politiker von Boetticher und Schlie. Die Vernehmung dauerte über zwei Stunden. Thema waren mehrere Telefonate am 17. September 2007 ab etwa 18 Uhr zwischen Carstensen und Stegner. Ralf Stegner wies darauf hin, dass er nicht um seine Pension hätte verhandeln müssen, da er bereits aus mehrjähriger Tätigkeit als Staatssekretär entsprechende Ansprüche habe.
Das Medieninteresse an dem Prozess war groß.
Am Ende stimmten beide Seiten einem Kompromiss zu: Die Parteien sagen einander zu, sich öffentlich nicht mehr zu der Frage zu äußern, ob in den Telefonaten am 17. September 2007 der Antragsteller (Ralf Stegner) seine Pensionsansprüche thematisiert habe.
"Mir geht es um die Lösung der politischen Probleme des Landes, bei der Landesregierung und Opposition ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes gerecht werden müssen. Für Prozesshanseleien zwischen zwei Männern hat niemand in Schleswig-Holstein Verständnis", sagte Stegner anschließend.
Manche Prozessbeobachter wunderten sich, dass der über zwei Jahre alte Streit von den Kontrahenten ohne Not zu einem Gerichtsverfahren hochstilisiert wurde.
Autor: Thomas Willam
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