Dienstag, der 7. September 2010

Zeuge stoppt Randalierer in der Meierstraße

Am Donnerstag gegen 14.30 Uhr randalierte ein 22-jähriger Lübecker in der Meierstraße. Er rüttelte unter anderem an Verkehrszeichen. Ein 51-jähriger Zeuge stellte den Randalierer zur Rede. Der schlug den Mann unvermittelt nieder.

Der 51-Jährige zog ein kleines Klappmesser aus der Tasche und verletzte den 22-Jährigen damit leicht im Oberschenkel. Zeugen trennten die Beiden und hielten sie bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der 22-Jährige wurde leicht verletzt und benötigte keine Versorgung durch den Rettungsdienst.


Text-Nummer: 62771   Autor: VG   vom 29.07.2010 21.56

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Kommentare zu diesem Text:

Lübeckerin (eMail: dswenne@yahoo.de) schrieb am 29.07.2010 um 22.51 Uhr:
Sorry aber der Herr hat alles richtig gemacht. Wieso kann man sich mit 22 nicht einfach verbal wehren? Muss man zuschlagen / treten..wie auch immer?!! Sowas muss man sich nicht bieten lassen. Ok ein Messer ist etwas heftig das hätte auchschlimm enden können....Aber die Tatsache das mal was gesagt wurde finde ich gut !

Bianca (eMail: teufelchen01@hotmail.de) schrieb am 30.07.2010 um 01.09 Uhr:
Jede Wette, das der 52 jährige eine fette Strafe in Form von körperverletztung und mit tragen einer waffe bekommt!!!

Anna-Lena schrieb am 30.07.2010 um 04.06 Uhr:
Ja, so ist es in Deutschland: spricht man einen Randalierer an, wird man zusammengeschlagen. Da hat ein Randalierer keine Hemmungen. Wozu auch, die Chance ist relativ groß, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, "da keine bleibenden körperlichen Schäden entstanden sind".

Und der Zusammengeschlagene muß sich sogar noch Vorwürde anhören (wie von der obigen Leserin) daß er am Boden liegend zur Selbstverteidigung sein Taschenmesser herausgeholt hat.

Dieter schrieb am 30.07.2010 um 06.29 Uhr:
Na, hoffentlich bekommt der 51 jährige nicht noch eine Anzeige wegen Körperverletzung. Es bestätigt sich mal wieder, dass man heute nichts mehr "sagen" darf, denn schon wird man angegriffen. Irgendwie beängstigend.

erstaunt schrieb am 30.07.2010 um 09.12 Uhr:
Der Randalierer hätte den 51Jährigen totgeschlagen und hätte eine Bewährungsstrafe bekommen wegen Erweiterung des Jugendstrafrechtes da ihm die Reife fehlte und da er zudem alkoholiesrt wahr.

Von dem 51 Jährigen erwartet man, dass er sich totschlagen lässst ohne sich zu wehren. Was er gemacht hat ist schwere Körperverletzung bei Notwehrexess.
Er sollte Vernünftig sein in dem Alter. Wahrscheinlich wird er die JVA von innen sehen.

Das ist grob subsummiert die Ansicht der deutschen Jurisprudenz.

Chris schrieb am 30.07.2010 um 10.52 Uhr:
Wer weiß denn schon was und wie der ältere Herr den jungen Mann angesprochen hat!?Denn mit "entschuldige mal, was machst du denn da" wäre sicher nichts passiert!
Naja zum Glück ist dem jungen nicht mehr passiert

A. Sommer schrieb am 30.07.2010 um 12.16 Uhr:
erstaunt, ich stimme dir zu. außerdem war der angreifer unbewaffnet.
soviel zum thema zivilcourage...

Sonstwer schrieb am 30.07.2010 um 12.44 Uhr:
Sehr geehrte Anna-Lena,
wenn Ihnen die Ironie in Biancas Beitrag nicht auffällt, müssen Sie früher ins Bett gehen.
(nich pöbeln, war nur Spaß)

Horst Riffler schrieb am 30.07.2010 um 14.27 Uhr:
"Er rüttelte unter anderem an Verkehrszeichen."

Wer weiß, was er noch alles angestellt hätte, wenn er nicht gestoppt worden wäre?!?! Vielleicht hätte er sogar eine Ampel geschüttelt!! Ich fordere hiermit eine knallharte Bestrafung.... was auch immer das Strafmaß für "groben Unfug" vorsieht...

Kopfschüttler schrieb am 30.07.2010 um 15.24 Uhr:
@ Chris , würdest du denn einen agressiven Randalierer, der gerade fremdes Eigentum zerstören will, ganz lieb und nett ansprechen ? Ganz schön naiv. Vielleicht würdest du ihn ja auch noch zu Kaffee und Kuchen einladen...


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