Freitag, der 3. September 2010

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10.04.2005 08.24


EU-Werbekampagne am Montag in Lübeck – Attac protestiert

Fragen junger Menschen rund um die Europäische Verfassung beantworten die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland (JEF) am Montag, 11. April, Auf den Schrangen in Lübeck. Die attac-Regionalgruppe Lübeck lehnt die EU-Verfassung ab und will über die in der Werbekampagne nach ihrer Auffassung ausgeblendeten Probleme informieren.

Die Mitteilung der "JEF" im Wortlaut:


(") Zwischen 14 und 18 Uhr werden Vertreterinnen und Vertreter des überparteilichen Jugendverbandes neben dem offiziellen Info-Truck der Bundesregierung stehen, um ein Zeichen zu setzen für die besonderen Belange junger Europäerinnen und Europäer.

"Eine Kampagne für diese Europäische Verfassung ist nicht nur in den Ländern wichtig, wo es ein Referendum gibt, sondern die Inhalte der Verfassung müssen an die Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa vermittelt werden", so Åsa Gunvén. Die 24jährige Schwedin absolviert ihren einjährigen Europäischen Freiwilligendienst bei der JEF und reist für die Aktion durch ganz Deutschland.

Nicht nur im Rahmen ihrer europaweiten JA!-Kampagne zur Europäischen Verfassung haben die Jungen Europäer Position für das Vertragswerk bezogen. So publizierten sie im letzten Jahr einen eigenen, für junge Menschen geschriebenen Kommentar zum Verfassungstext, dessen zweite Auflage demnächst erscheinen wird. Den Ratifizierungsprozess begleiten die Jungen Europäischen Föderalisten europaweit mit großen Straßen- und Postkartenaktionen.

Unter die Freude über die neue Verfassung mischen sich bei der JEF auch kritische Töne: "Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, dass es diese Verfassung gibt. Diese Informationstour der Bundesregierung ist ein erster Schritt, aber es muss noch viel mehr getan werden, um gerade junge Menschen für die Europäische Idee zu begeistern!", so der Lübecker Enrico Kreft (26), Vorsitzender des JEFBundesausschusses. Die JEF Deutschland ist Teil eines europäischen Jugendverbandes, der die Belange junger Menschen in die europäische Politik einbringt. Seit mehr als 50 Jahren engagiert sich die JEF für ein demokratisches, bürgernahes und föderales Europa, erarbeitet Positionen zur Europapolitik und veranstaltet Seminare und Kongresse, Straßenaktionen und Diskussionsveranstaltungen.

Für dieses Engagement wurde die JEF im Jahr 2004 mit der Theodor-Heuss-Medaille geehrt. (")



Die Mitteilung von „Attac" im Wortlaut.



(„) Am 29. Oktober 2004 wurde der EU-Verfassungsentwurf durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet. Seitdem laufen in den einzelnen Staaten die Ratifizierungssprozesse. Während in vielen europäischen Staaten, wie z.B. in Spanien und Frankreich, die Bevölkerung entscheiden konnte und noch kann, wird in der Bundesrepublik über die EU-Verfassung am 12. Mai nur im Bundestag abgestimmt – rund 2 Wochen vor dem Referendum in Frankreich, am 29. Mai 2005.

Doch auch in den Ländern mit Volksabstimmung wird die EU-Verfassung falsch bzw. verkürzt den Menschen angepriesen. Ohne auf die kritischen Einwände der sozialen Bewegungen zu hören, wird sie als alternativlos dargestellt und werden die Verfassungsgegner generell als Europagegner gebrandmarkt. Entsprechend werden nur die scheinbar „guten Seiten" betont, während die entscheidenden Erläuterungen im Anhang, die teilweise die Verfassungsartikel in ihr Gegenteil verkehren, unter den Tisch fallen. Denn das größte Problem ist die konkrete Ausgestaltung, sind die Formulierungen des kompletten EU-Verfassungsvertrages:

- weil damit die - auch von ökonomischen Interessen geleitete - Militarisierung der Europäischen Union, bis hin zur globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben wird

Der Verfassungsvertrag soll der EU die "auf militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art I-41 Abs. 1) sichern. Eine zusätzliche kerneuropäische Militarisierung wird mit der "ständigen strukturierten Zusammenarbeit" (III-312) etabliert. Aufrüstung wird Verfassungsgebot: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. I-41 Abs. 3) . Die Petersbergaufgaben werden um noch weiter reichende militärische Interventionsmöglichkeiten erweitet bis hin zu 'Abrüstungskriegen' (III-309). Eine "Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung" wird die Aufrüstung der Mitgliedstaaten überwachen und zudem "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" durchsetzen (III-311).

- weil damit der Neoliberalismus Verfassungsrang erhält und die EU auf den "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" verpflichtet wird. Soziale Belange und Beschäftigungspolitik werden der Wettbewerbspolitik untergeordnet. Die Finanzmittel für die Um- und Aufrüstung der EU-Armeen sowie für neue Kriege werden auch durch den Abbau von Sozialsystemen in den EU-Mitgliedstaaten erkauft

In den allgemeinen "Zielen der Union" ist zwar beschönigend die Rede von einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität." (I-3) Im konkreten Politikteil wird dann aber Klartext geredet von der Verpflichtung auf den "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." (III-177) Beschäftigungspolitik wird den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik" untergeordnet (III-206, 179), die geprägt sind durch die einseitige Orientierung auf das "vorrangige" Ziel der "Preisstabilität" (I-30, III-177, 185) und durch den in Verfassungsrang erhobenen "Stabilitätspakt" (III-184), In der Steuerpolitik sollen nur die indirekten Steuern harmonisiert werden (III-171) . Nicht vorgesehen ist die längst überfällige Angleichung direkter Steuern, besonders der Unternehmenssteuern, womit der ruinöse "Abwärtswettbewerb" bei den staatlichen Einnahmen zu Lasten der Finanzierung öffentlicher Aufgaben aufzuhalten wäre.

Die einzelstaatlich gewährleisteten Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch die beschworene Sicherung der "kulturellen Vielfalt", einschließlich der künstlerischen (I-3), werden ganz im Sinne der WTO relativiert (III-166) und bleiben der Beihilfekontrolle unterworfen.

- weil damit eine antisoziale Ordnung in der EU festgeschrieben wird, indem die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte in der EU-Grundrechtecharta durch beigefügte Erläuterungen noch weiter ausgehöhlt und ihrer Wirksamkeit beraubt werden

Die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag stellt zwar prinzipiell einen geringen Fortschritt bei der Verankerung demokratischer und sozialer Grundrechte dar. Zugleich wurde aber insgesamt eine Schieflage zuungunsten der sozialen Grundrechte verankert, die sich ausdrückt in der fehlenden Sozialbindung des Eigentums in Art II-77 und der verfassungsrechtlichen Hervorhebung der "unternehmerischen Freiheit" (II-76).

Anstelle eines "Rechts auf Arbeit" wird nur das "Recht zu arbeiten" gewährt (II-75) , auch andere soziale Grundrechte fanden keine Aufnahme oder nur eine Aufnahme in stark beschnittener Form. Durch die Herabstufung von Grundrechten zu "Grundsätzen" in den sogenannten Schlussbestimmungen jedoch (II-112 Abs. 5) und die nachträgliche Aufnahme eines Verweises auf aktualisierte Erläuterungen der Präsidien des Grundrechtekonvents und des Verfassungskonvents (II-112 Abs. 7) sind die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte auf EU-Ebene noch weiter ausgehöhlt und de facto ihrer Wirksamkeit beraubt worden. Im Ergebnis kann beispielsweise weiterhin nicht von einem EU-Streikrecht oder einem grenzüberschreitenden Streikrecht die Rede sein, während nationalstaatliche Regelungen zur Aussperrung geschützt werden (II-88).

- weil damit imperiale Machtpolitik nach außen und innen festgeschrieben wird, bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat gibt es ein Übergewicht der großen Länder vor allem Deutschlands

Die, neu in den Verfassungsvertrag aufgenommene, maßgebliche Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungsgröße bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat führt zu einem Übergewicht der großen Länder - und vor allem Deutschlands als bevölkerungsreichstem Land. Die EU setzt damit ihren traditionellen Charakter eines Zusammenschlusses gleicher Staaten aufs Spiel.

Nach außen fördert die EU erklärtermaßen "ihre Werte und Interessen" (I-3 Abs. 4). Zugleich will sie sich per Verfassungsvertrag ermächtigen militärisch global zu intervenieren, um diese Interessen "mit geeigneten Mitteln" (I-3 Abs. 5) durchzusetzen. Statt ihre Politiken auf eine Einhaltung der UN-Charta und des Völkerrechts sowie die Ächtung von Angriffskriegen zu verpflichten, wird im Verfassungsvertrag bewusst Interpretationsspielraum für globale Kriegseinsätze gelassen. So wird lediglich die "Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen" (I-3 Abs. 4) erklärt und auch die interventionistisch interpretierbare Formulierung der "Weiterentwicklung des Völkerrechts" (I-3 Abs. 4) gebraucht.

Um diesen EU-Verfassungsvertrag noch zu verhindern und damit einen politischen Gestaltungsspielraum für die Zukunft zu erhalten, müssen wir uns dort einmischen, wo die Bevölkerung in einem Referendum über die eigene Verfassung mitbestimmen darf - und das ist zunächst einmal in Frankreich. Um die französischen EU-Verfassungsgegner zu unterstützen ist daher die internationale Kampagne "Les faces du NON" ins Leben gerufen worden: Für ein solidarisches, demokratisches und ökologisches Europa! (")

Autor: JEF / attac / red

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