Benachrichtigungen zur Wahl verschwunden

Stockelsdorf: Archiv - 22.09.2021, 15.30 Uhr: In Stockelsdorf wurden in einigen Straßen keine Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagwahl am 26. September 2021 zugestellt. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Betroffenen trotzdem an der Bundestagswahl teilnehmen können.

Dazu Bürgermeisterin Julia Samtleben: "Wir haben diverse Beschwerden von Bürgern erhalten. Anhand dieser Beschwerden ließ sich das betroffene Gebiet gut eingrenzen. Wir haben sofort Kontakt mit dem von uns beauftragten Verlag aufgenommen, der wiederum Auftraggeber der Deutschen Post AG ist. Es ging uns dabei nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum allen Bürgern die notwendigen Informationen zur Bundestagswahl zukommen zulassen. Da eine erneute Zustellung der Wahlbenachrichtigung technisch nicht möglich war, haben wir am 21. September 2021 ein zusätzliches Informationsschreiben unter anderem mit dem zuständigen Wahllokal in den betroffenen Straßen durch unsere Auszubildenden verteilen lassen."

Julia Samtleben, Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf ruft dazu auf, das Wahlrecht zu nutzen und wählen zu gehen: "Dieser Vorgang ist extrem ärgerlich und bedauernswert, aber leider aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr zu ändern. Letztlich soll und darf die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine fehlende Wahlbenachrichtigung aber nicht davon abhalten, am kommenden Sonntag ihre beiden Stimmen im Wahllokal abzugeben. Sofern sie am 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stockelsdorf gemeldet waren, sind sie auch im örtlichen Wählerverzeichnis registriert und können unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen. Auch die Option der Briefwahl ist noch bis Freitag, den 24. September 2021, um 18 Uhr im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf möglich."

Julia Samtleben, Bürgermeisterin von Stockelsdorf, weist darauf hin, dass der Personalausweis oder der Reisepass für die Ausübung des Wahlrechtes ausreicht.

Julia Samtleben, Bürgermeisterin von Stockelsdorf, weist darauf hin, dass der Personalausweis oder der Reisepass für die Ausübung des Wahlrechtes ausreicht.


Text-Nummer: 147411   Autor: Gem. Stockelsdorf/red.   vom 22.09.2021 um 15.30 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]