Bauplanung wird vereinfacht

Schleswig-Holstein: Archiv - 26.11.2021, 15.10 Uhr: Mit dem am Freitag im Rahmen der Sammeldrucksache erfolgten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages wurde das Landesrecht an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen. Planungsprozesse sollen so erleichtert, Baukosten gesenkt und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Mit dem neuen Gesetz macht das Land den Weg auch für die Digitalisierung bauaufsichtlicher Genehmigungsverfahren frei.

„Dies alles dient insbesondere dem Ziel, die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum weiter voranzubringen. Immer wieder wurde beklagt, dass unterschiedliche landesrechtlichen Anforderungen die Planungs- und Realisierungsprozesse behindern. Dieses Hindernis wird nun so weit wie möglich ausgeräumt“, erklärte dazu Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Bei der sehr weitgehenden Anpassung an die Musterbauordnung waren allerdings auch Landesbelange zu berücksichtigen. Wo das Landesrecht bereits ein höheres Schutzniveau als die Musterbauordnung vorsah, war es mitunter geboten, am geltenden Recht festzuhalten. Dies gilt beispielsweise bei der Barrierefreiheit und im Hinblick auf Reetdächer.

Mit der Angleichung des Bauordnungsrechts werden die Beschlüssen des Wohngipfels vom 21. September 2018 umgesetzt. Die bauaufsichtlichen Verfahren werden noch einmal erheblich verschlankt und beschleunigt. Auch wird das Abstandsflächenrecht dereguliert. Damit sich die Bauaufsichtsbehörden im Land auf diesen Systemwechsel vorbereiten können, wird das neue Recht erst am 1. September 2022 in Krafttreten. Eines aber ändert sich unverzüglich: Durch das neue Gesetz entfallen die Formerfordernisse im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Bislang waren ein Bauantrag und die Bauvorlagen handschriftlich zu unterschreiben. Künftig wird eine Antragstellung in einem bauaufsichtlichen Online-Portal genügen. Die Portale sollen im ersten Quartal 2022 ins Netz gestellt werden. So jedenfalls sieht es die Planung der Kommunen vor.

Ein Sofortpaket zur Umsetzung des Wohngipfels war in Schleswig-Holstein bereits mit Gesetz vom 1. Oktober 2019 geschnürt worden. Seinerzeit wurden Umbauten im Bestand sowie der Holzbau erleichtert. „Auf diese Weise sollten nicht nur Baukosten gespart, sondern auch ein ressourcenschonendes Bauen ermöglicht werden. Denn ein Umbau im Bestand ist in aller Regel umweltfreundlicher als Abriss und Neubau“, betonte die Ministerin.

Das Baurecht wird in Schleswig-Holstein vereinfacht.

Das Baurecht wird in Schleswig-Holstein vereinfacht.


Text-Nummer: 148633   Autor: InnenMi   vom 26.11.2021 um 15.10 Uhr

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