Afrikanische Schweinepest: Vorsicht bei der Jagd!

Schleswig-Holstein: Archiv - 26.11.2021, 14.24 Uhr: Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat vor dem Hintergrund des ersten bestätigten Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern Jägerinnen und Jäger aus Schleswig-Holstein zu besonderer Vorsicht bei der Jagd aufgerufen.

„Der Fall ist auch für Schleswig-Holstein Anlass zu großer Besorgnis, da nun ein unmittelbar benachbartes Bundesland betroffen ist“ sagte Albrecht. Nicht nur Schweinehalter seien aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dies gelte insbesondere auch im Rahmen der derzeit stattfindenden Gesellschaftsjagden. „Um einen Seucheneintrag nach Schleswig-Holstein zu verhindern, sind alle Jägerinnen und Jäger gefragt, äußerst verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen“, so Albrecht.

So sollte Schwarzwild aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne vorherige Untersuchung einer Probe auf ASP und Trichinen vor Ort nach Schleswig-Holstein verbracht werden.

Zerwirkreste und Schwarten sollten unbedingt in Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Sie dürfen wie alle revierfremden Reste auf keinen Fall in Revieren in Schleswig-Holstein ausgebracht werden. Die im Revier getragene Kleidung sollte spätestens nach der Rückkehr und unbedingt vor dem erneuten Tragen gewaschen und Schuhe sowie Gerätschaften gründlich gereinigt werden.

Aufbrüche, Schwarten und Zerwirkreste von in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild und Fallwild sollten auf den Sammelplätzen entsorgt werden. Hierbei müssen die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Zudem sollte von jedem Stück erlegten Schwarzwild und insbesondere von jedem Stück Fallwild eine Probe zur Untersuchung auf ASP entnommen werden.

Das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schwarzwild aus den betroffenen Gebieten (Sperrzonen) in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetzlich verboten.

Landwirtschaftsminister Albrecht hat zudem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem Schreiben gebeten, die Vervollständigung der Wildschutzzäune an den Bundesautobahnen im Sinne einer strategischen Wildschweinbarriere als Schutz vor der Ausbreitung der ASP voranzutreiben. Dieses Anliegen wurde zuletzt u.a. im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 1.9.2021 von Seiten der Länder formuliert. „Wir brauchen dringend eine Möglichkeit, entscheidende Lücken bei den Wildschutzzäunen an Bundesautobahnen zu schließen. Dies können wir allerdings nicht ohne die aktive Mithilfe der zuständigen Bundesbehörden. Hier braucht es jetzt kurzfristiges Handeln“, sagt Landwirtschaftsminister Albrecht dazu.

Das Friedrich-Loeffler Institut hatte am 25. November den ersten Fall der ASP bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Der verendete Frischling wurde südlich der A 24 im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufgefunden. Mitte November wurde die ASP erstmals in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen, dabei handelte es sich im einen Ausbruch in einem Hausschweinebestand im Landkreis Rostock. Im Zusammenhang mit diesem Fall hatten sich bisher keine Hinweise ergeben, dass das Virus in der umliegenden Wildschweinpopulation grassiert.

Das Land ruft vor allem Jäger dazu auf, auf die Afrikanische Schweinepest Rücksicht zu nehmen.

Das Land ruft vor allem Jäger dazu auf, auf die Afrikanische Schweinepest Rücksicht zu nehmen.


Text-Nummer: 148639   Autor: MELUND   vom 26.11.2021 um 14.24 Uhr

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