Das sind die neuen Regeln für Handel und Dienstleistungen

Schleswig-Holstein: Archiv - 03.12.2021, 19.41 Uhr: Die Landesregierung hat am Freitag Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten ab Samstag, 4. Dezember 2021, auch im Einzelhandel in Schleswig-Holstein 2G-Regeln (genesen oder geimpft).

Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (durch ärztliches Attest bestätigt), können mit einem negativen Test auch dort einkaufen, wo 2G-Regeln gelten.

Ausnahmen von der 2G-Regel

Lebens- und Futtermittelangebote,
Wochenmärkte,
Getränkemärkte,
Apotheken,
Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte,
Drogerien,
Tankstellen,
Poststellen,
Reformhäuser,
Babyfachmärkte,
Zeitungsverkauf,
Buchhandlungen,
Bau- und Gartenmärkte,
Blumengeschäfte,
Tierbedarfsmärkte
sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Im Falle von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.

Für den Einzelhandel außerhalb geschlossener Räume – etwa beim Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel – gelten dagegen keine 2G-Anforderungen.

Auch in Ladenlokalen von Dienstleistern, die ähnlich wie Einzelhandelsgeschäfte von Laufkundschaft aufgesucht werden (z.B. Reisebüros, Autovermietungen, Änderungsschneidereien etc.), werden 2G-Regelungen eingeführt.

Ausnahmen gelten für
Fahrrad-, Handy- und Kfz-Werkstätten,
Banken und Sparkassen,
Reinigungen und Waschsalons,
Friseurgeschäfte,
Optiker und Hörgeräteakustiker,
Ladenlokale für medizinisch und pflegerische Dienstleistungen.

Auch hier gilt: Bei Mischangeboten ist der Schwerpunkt des Angebotes maßgeblich.

Betreiber sind verpflichtet, auf die 2G-Pflicht per deutlichem Aushang aufmerksam zu machen und mehrfach täglich stichprobenhaft Kontrollen durchzuführen. Kundinnen und Kunden, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind des Geschäfts zu verweisen. Betreiber müssen die Kontrollen dokumentieren (Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die jeweils durchführende Person) und die Dokumentation auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.

Die Änderungen treten am 4. Dezember 2021 in Kraft. Der Bußgeldkatalog wird zeitnah zur neuen Verordnung angepasst.

Den gesamten Verordnungstext finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Die neuen Regeln für Handel und Dienstleistungen gelten bereits ab Samstag. Foto: JW

Die neuen Regeln für Handel und Dienstleistungen gelten bereits ab Samstag. Foto: JW


Text-Nummer: 148782   Autor: Stk./red.   vom 03.12.2021 um 19.41 Uhr

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