Solar, Wallbox und Speicher: Land plant Förderung

Schleswig-Holstein: Archiv - 05.10.2022, 14.54 Uhr: Die Landesregierung legt das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ neu auf. Bereits im Januar 2023 sollen Menschen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, neue Förderanträge einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten. Mit nun insgesamt 75 Millionen Euro wird das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht.

Die wichtigsten Punkte des geplanten Förderprogramms:

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind zunächst natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.

Wann wird gefördert?

Das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen in Höhe von 75 Millionen Euro wird bis Mitte des Jahrzehnts verteilt und ermöglicht somit eine kontinuierliche Förderung der Maßnahmen. Antragszeitfenster werden in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober geöffnet, bis das für diese Zeitfenster geplante Budget erschöpft ist. Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Antragsstellung für nicht-fossile Heizsysteme und steckerfertige PV-Balkonanlagen schon im Januar 2023 zu ermöglichen. Ab Sommer 2023 sollen als Fördergegenstände Wallboxen und Batteriespeicher hinzukommen.

Was wird gefördert?

1. Phase (Januar 2023)

Erneuerbare Energien im Wärmebereich: Hierzu zählen nachfolgend aufgezählte Neuanlagen zur Erzeugung von Wärme auf Basis Erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sind. Dazu zählen:
· elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro)
· Anschluss an ein Wärmenetz (in Höhe von 500 Euro)
· Solarthermieanlagen und
· Biomasseheizungsanlagen (beide in Höhe von 900 Euro)

Die Förderung der oben genannten Gegenstände ist an das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gekoppelt. Voraussetzung für eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein ist die Vorlage eines BAFA-Zuwendungsbescheids über einen der genannten Fördergegenstände. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko soll jedoch schon nach der Beantragung der Landesmittel und somit vor Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheides ermöglicht werden.

Photovoltaik-Balkonanlage: Steckerfertige PV-Balkonanlagen mit einer Mindestleistung der Solarmodule von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro.

2. Phase (Mitte 2023)

Batteriespeicher: Förderfähig sind Batteriespeicher, Batteriemanagementsysteme sowie Komponenten, die in Verbindung mit der Errichtung einer Stromerzeugungsanlage auf Basis von Ökostrom notwendig sind. Die Förderhöhe beträgt 750 Euro.

Wallbox: Förderfähig ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, fabrikneuer und öffentlich nicht zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten und mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt. Voraussetzung hierfür ist die Installation an Stellplätzen bestehender Wohneinheiten mit mindestens drei Wohneinheiten in Schleswig-Holstein.

Wie können Anträge eingereicht und abgewickelt werden?

Für die Beantragung der Förderung stellt das Land einen webbasierten Service zur Verfügung.

Auch neue Wallboxen werden gefördert, wenn sie von mindestens drei Wohneinheiten genutzt werden können. Symbolbild: VG

Auch neue Wallboxen werden gefördert, wenn sie von mindestens drei Wohneinheiten genutzt werden können. Symbolbild: VG


Text-Nummer: 154261   Autor: MEKUN/red.   vom 05.10.2022 um 14.54 Uhr

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