Beschlossen: Fraktionen müssen drei Mitglieder haben

Lübeck: Archiv - 23.03.2023, 16.43 Uhr: Am Donnerstag hat der Landtag kommunalrechtliche Vorschriften beschlossen. Jetzt müssen sich in der Lübecker Bürgerschaft mindestens drei Personen zusammen schließen, um eine Fraktion bilden zu können.

Bei der derzeitigen Zusammensetzung der Bürgerschaft könnten die Bürger für Lübeck (BfL), Die Linke, die Fraktion21 und die "Freie Wähler und GAL" keine Fraktion mehr bilden. Das bedeutet, sie könnten keine hauptamtlichen Mitarbeiter beschäftigen, die den Betrieb organisieren. Auch Büroräume stünden den Politikern nicht mehr zu.

Auch bei Bürgerbegehren gibt es Änderungen. So kann es gegen Aufstellungsbeschlüsse, die in der Bürgerschaft oder dem Fachausschuss eine Zweidrittelmehrheit bekommen haben, keine Bürgerentscheide mehr geben. Bürgerbegehren müssen jetzt innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss in der Gemeindevertretung eingereicht werden. Innerhalb von sechs Monaten müssen mindestens fünf Prozent der wahlberechtigten Lübecker das Begehren unterschrieben haben.

Die Änderungen sind politisch umstritten. "Die Kommunalwahlbeteiligung beträgt durchschnittlich 55 Prozent, bei der letzten Wahl sogar nur 47 Prozent. Bei Bürgerentscheiden dagegen sind es durchschnittlich 56 Prozent", kritisierte der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner die Einschränkungen. "Alle Umfragen zeigen deutliche Mehrheiten für den Ausbau der direkten Demokratie und trotzdem möchte schwarzgrün hier als erstes Bundesland die Bürgerbeteiligung zurückbauen. Warum?"

Innenminister Dr. Sabine Sütterlin-Waack betonte, "dass von einer Abschaffung der Demokratie, wie gelegentlich behauptet wurde, keine Rede sein kann. Das Element der unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene bleibt nach wie vor ein wichtiger Baustein – als Ergänzung des unseres Gemeinwesen prägenden Repräsentationsmodells."

Die Zahl der Fraktionen in der Bürgerschaft wird sich nach der Kommunalwahl im Mai reduzieren.

Die Zahl der Fraktionen in der Bürgerschaft wird sich nach der Kommunalwahl im Mai reduzieren.


Text-Nummer: 157544   Autor: VG   vom 23.03.2023 um 16.43 Uhr

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