Mittwoch, der 20. Februar 2018
+++ HL-live.de - Archiv +++05.10.2018 12.49
Berauscht auf elektrischen Skateboards unterwegsIm Abstand von zwei Tagen fielen den Beamten der Polizei in Lübeck zwei motorisierte Skateboards im Straßenverkehr auf. Weil derartige Geräte für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind, wurden die Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert – beide standen zudem unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Am Mittwochabend, 3. Oktober, beobachtete eine Funkwagenbesatzung des 2. Polizeirevieres um 18.30 Uhr einen Skateboard Fahrer, der den Radweg der Straße "Bei der Lohmühle" aus Richtung Kreisverkehr kommend mit konstanter Geschwindigkeit in Richtung "Schwartauer Allee" befuhr. Fahrer und Fahrzeug wurden kontrolliert. Dabei stellte sich zunächst heraus, dass der Skateboardfahrer deutliche Anzeichen vorausgegangenen Betäubungsmittelkonsums aufwies.
Bei dem Skateboard handelte es sich um ein Exemplar mit elektrischem Antrieb, das für den Straßenverkehr nicht zugelassen ist und auf öffentlichen Wegen nicht geführt werden darf. Die unter dem Board angebrachten Elektromotoren konnten in diesem Fall mit einer Funkfernbedienung betätigt werden.
Der Fahrer des Skateboards wurde zur Feststellung seiner Identität und zur Durchführung einer Blutprobenentnahme dem 2. Polizeirevier zugeführt. Das Skateboard wurde sichergestellt und es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Führens eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den 29-jährigen Lübecker eingeleitet.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag fiel einer Funkwagenbesatzung in der Moislinger Allee gegen 1.05 Uhr ein Skateboard auf, das mittels einer elektrischen Zughilfe fortbewegt wurde. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers fiel den Beamten deutlicher Atemalkoholgeruch auf: der Atemalkoholtest ergab um 1.17 Uhr einen vorläufigen Wert von 1,75 Promille.
Auch dieser Fahrzeugführer hatte keine Ausweispapiere dabei. Die Aufsuche einer Wohnanschrift in der Hansestraße führte ebenfalls nicht zur zweifelsfreien Feststellung der Identität, so dass der Beschuldigte zum Zwecke der Blutprobenentnahme und der Identitätsfeststellung dem 2. Polizeirevier zugeführt werden musste. Die Blutprobenentnahme erfolgte dort um 1.59 Uhr. Autor: PD Lübeck Aus rechtlichen Gründen können wir Bilder nicht mehr zur Verfügung stellen.
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