Bad Schwartau: Rathaus schließt erneut
Bad Schwartau: Archiv - 30.10.2020, 10.59 Uhr: Auch in Norddeutschland steigt die Zahl der Corona-Infizierten kontinuierlich weiter an. Ab Montag soll es den bekannten "Lockdown light" geben. Zu diesem Anlass wendet sich Dr. Uwe Brinkmann, Bürgermeister von Bad Schwartauer, in einem Brief an die Bürger.Das Schreiben im Wortlaut:
(")Liebe Bad Schwartauerinnen und Bad Schwartauer,
am Mittwochabend haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bekannt gegeben, dass es ab Montag, dem 2. November, einen "Lockdown light" geben wird. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Folgende Regeln sollen in Kraft treten:
- Kontaktbeschränkungen: Künftig dürfen sich nur noch die Angehörigen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch zehn Personen. "Meine ein-dringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger lautet: Reduzieren Sie ihre Kontakte deutlich", sagte Günther. "Nutzen wir die nächsten vier Wochen, um die Ansteckungszahlen zu senken."
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen werden geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Auch Kantinen dürfen weiterhin öffnen.
- Freizeit: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle werden geschlossen. Unterhaltungs-Veranstaltungen werden untersagt.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.
- Tourismus: Hotels und Pensionen dürfen im November keine Touristen beherbergen. Günther appellierte an die Bürger, in den kommenden Wochen soweit möglich auf Reisen zu verzichten, dazu zählten auch Tagesausflüge und private Besuche.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Fußpflege sind weiterhin möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Einzelhandel: Geschäfte bleiben geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dasselbe gilt auch für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Die genauen Regelungen werden derzeit auf Landesebene erarbeitet, beschlossen und verkündet. Aus gegebenen Anlass werden ab dem 2.11.2020 die Schwimmhalle, die Begegnungsstätte der AWO in der Auguststraße und das Haus der Senioren geschlossen. Maskenpflicht Gemäß der geltenden Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gilt unter anderem eine Maskenpflicht für Beschäftigte in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen und in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren in den Bereichen mit Publikumsverkehr; auf Wochenmärkten, sowohl für das Verkaufspersonal als auch für Kund. Vorsätzliches Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trotz mehrfacher Aufforderung durch eine Ordnungskraft wird mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro geahndet.
Denken Sie bitte auch daran, dass es gute Gründe geben kann, wenn Menschen keine Maske tragen oder die Abstandsregeln aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten können; zum Beispiel bei Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen oder anderen Beeinträchtigungen. Werden Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderungen aufgrund dieser von Dienstleistungen ausgeschlossen, spricht man von Diskriminierung.
Schließung des Rathauses
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens ab dem 02.11.2020 bis auf Weiteres wieder nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich.
Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist dann nicht mehr möglich. Einen Termin können Sie über ein Online-Terminbuchungsmodul auf der Homepage der Stadt Bad Schwartau www.bad-schwartau.de oder bei dem jeweiligen Mitarbeiter erhalten. Ein "Notschalter" ist neben dem Rathauseingang am Markt eingerichtet.
Zu diesen Zeiten erreichen Sie uns:
allgemein:
Montag 9 – 12 Uhr und 15 - 18 Uhr
Dienstag bis Freitag 9 – 12 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8 -12 und 13 – 16 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr
Bitte informieren Sie sich vorab, ob und welche Unterlagen gegebenenfalls zu Ihrem Gesprächsanlass mitzubringen sind.
Sitzungen der politischen Gremien
Die Stadtverordnetenversammlung und alle städtischen Ausschüsse werden ab sofort wieder in der Ludwig-Jahn-Halle stattfinden. Die Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste nutzen bitte den Eingang (rechts von der Schwimmhalle). Das Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch während der Sitzungen Pflicht. Die Hygienevorschriften und Abstandsregeln sind zu beachten. Bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Werden Sie nicht müde, Informationen auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein und der Stadt Bad Schwartau einzuholen. Setzen Sie bitte die vorgeschriebenen Maßnahmen in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Schwartau sowie im Interesse Ihrer Familien und Angehörigen um.
Die AHA-Regeln bleiben unser ständiger Begleiter:
Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften.
Bleiben Sie gesund.
Ihr
Dr. Uwe Brinkmann
Bürgermeister(")

Der Bürgermeister von Bad Schwartau, Dr. Uwe Brinkmann. Foto: Bad Schwartau
Text-Nummer: 141424 Autor: Bad Schwartau vom 30.10.2020 um 10.59 Uhr