43,9 Prozent der Lübecker Unternehmen nutzten Kurzarbeit
Lübeck: Archiv - 05.11.2020, 12.15 Uhr: In der Hansestadt Lübeck sind vom 1. März bis 25. Oktober 2.405 Anzeigen zur Kurzarbeit für 28.007 Beschäftigte eingegangen. Damit greifen 43,9 Prozent der Betriebe, die mindestens eine oder einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben, auf dieses Instrument zurück. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass nach einer längeren Unterbrechung eine erneute Meldung erforderlich ist.Aktuell liegen die Kreisdaten zur Inanspruchnahme für den Monat Mai vor. 1.437 Betriebe haben für 12.748 Beschäftigte tatsächlich Kurzarbeitergeld erhalten.
„In den letzten Monaten befand sich die Wirtschaft wieder auf Erholungskurs. Dadurch konnten viele Unternehmen ihre Kurzarbeit vorübergehend beenden. Wird durch den aktuellen Lockdown die Kurzarbeit wieder notwendig, kann eine Neuanzeige bei der Arbeitsagentur erforderlich sein“, darauf weist Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck, Betriebe in Lübeck hin. Kurze Unterbrechungen der Kurzarbeit von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Monaten sind unschädlich und können die bewilligte Bezugsfrist sogar verlängern.
Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder länger besteht allerdings dringender Handlungsbedarf! Für diese Unternehmen wird eine neue Anzeige des Arbeitsausfalles erforderlich. Es beginnt eine „neue Kurzarbeitsperiode“. Dies gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Bescheid über den angezeigten Arbeitsausfall zwar für einen längeren Zeitraum bewilligt wurde, aber für drei aufeinanderfolgende Monate keine Kurzarbeit abgerechnet wird.
In der Praxis bedeutet dies: Betriebe, die für mindestens drei Monate kein Kurzarbeitergeld abgerechnet haben, können nicht einfach auf der Grundlage ihrer ersten Anzeige weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. Sie sollten umgehend eine neue Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
„Soll für den Monat November nach einer drei Monate oder längeren Unterbrechung jetzt wieder Kurzarbeitergeld beantragt werden, muss uns bis zum 30. November eine Neuanzeige vorliegen“, erklärt Dusch.
Soweit möglich sollte die Online-Antragstellung genutzt und Unterlagen per App hochgeladen werden. Das beschleunigt die Bearbeitung. Die kostenlose App unter dem Namen "Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden" kann in den App-Stores von Apple und Google heruntergeladen werden. Alle Informationen zur Kurzarbeit finden Unternehmen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de.

Beim ersten Lockdown nutzten 43,9 Prozent aller Lübecker Betriebe die Kurzarbeit. Foto: JW/Archiv
Text-Nummer: 141540 Autor: Agentur für Arbeit/red. vom 05.11.2020 um 12.15 Uhr