Maskenpflicht: Landesbeauftragter fordert amtlichen Ausweis
Schleswig-Holstein: Archiv - 25.11.2020, 13.15 Uhr: "Von der Maskenpflicht befreit!" So deutlich sollte nach Ansicht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase die eindeutige Aussage auf einem Zusatzausweis für die berechtigten Personen lauten.Nach der geltenden Landesverordnung ist geregelt, dass Menschen mit bestimmten Voraussetzungen keine Maske tragen müssen. Doch sie stoßen immer wieder auf Widerstände bei Verantwortlichen und werden in der Folge ausgegrenzt.
Anlässlich der auf Donnerstag vertagten Beratung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen während der Corona-Pandemie im Sozialausschuss des Kieler Landtages appelliert der Landesbeauftragte daher erneut an die Sozialpolitiker die betroffenen Menschen stärker zu unterstützen. Bereits im Mai hatte der Landesbeauftragte einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Da inzwischen eine längere Tragepflicht zu erwarten ist, "müssen wir die ohnehin verletzlichen Menschen von einem durchgehenden Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe schützen!", so Hase. Dies könnte durch einen amtlichen Ausweis geschehen, wie ihn inzwischen nicht nur die Menschen mit den entsprechenden Nachteilen sondern auch die Anwender zum Beispiel im Einzelhandel fordern.
Um berechtigte Menschen von zunehmend missbräuchlicher Nutzung der Ausnahme unterscheiden zu können, spricht sich Hase daher von einer klaren Erkennungsmöglichkeit aus: "Wir müssen die berechtigten Personen auch wirksam vor Angriffen Dritter schützen! Wir erhalten dazu bedrückende Rückmeldungen von beängstigenden Situationen", ergänzt Hase.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordert eine amtlichen Ausweis für Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind.
Text-Nummer: 141909 Autor: LTSH vom 25.11.2020 um 13.15 Uhr