Technische Geräte: Zoll mahnt zur Vorsicht
Schleswig-Holstein: Archiv - 10.12.2020, 17.57 Uhr: Es ist endlich wieder soweit - die Weihnachtszeit hat begonnen und somit auch die Suche nach den passenden Geschenken für die Familie. Was für viele eine Freude ist, bedeutet für Andere volle Straßen, überfüllte Geschäfte und übermäßiger Stress. Daher greifen immer mehr Menschen zum "Kauf per Mausklick" und bestellen ihre Geschenke einfach und bequem übers Internet."Dabei wird vor allem bei technischen Produkten immer wieder festgestellt, dass die Waren nicht die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen", so die Pressesprecherin vom Hauptzollamt Hamburg Sandra Preising. So haben die Beschäftigten des Zollamtes Hamburgs in den letzten Wochen eine große Menge an Drohnen sowie an Controllern und Lenkrädern für Spielekonsolen geprüft, welche nicht die erforderlichen Herstellerangaben enthielten. Gleichzeitig lagen den Produkten auch nicht die vorgeschriebenen Unterlagen, wie zum Beispiel die Konformitätserklärung oder die deutsche Gebrauchsanweisung bei. Dabei dient unter anderem die Konformitätserklärung als Nachweis, dass ein Produkt den Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien entspricht. Fehlt diese, besteht die erhöhte Gefahr von möglichen Defekten oder Kurzschlüssen.
"In Zusammenarbeit mit der Marktüberwachungsbehörde werden die Waren anschließend sichergestellt und über das weitere mögliche Verfahren, zum Beispiel die Vernichtung oder Möglichkeit zur Wiederausfuhr, entschieden", so führt Sandra Preising aus. "Wer seinen Lieben und sich also keiner gesundheitlichen Gefahr aussetzen möchte, sollte insbesondere bei Bestellungen von technischen Geräten Vorsicht walten lassen."
Zusatzinformationen:
Der Zoll weist hin, dass eine gewisse Obacht bei allen Online Bestellungen aus einem Drittland gegeben sein sollte, denn neben der Produktsicherheit zum Schutz der Verbraucher überwacht der Zoll zum Beispiel auch die Einhaltung des gewerblichen Rechtsschutzes. Weiterhin ist zu beachten, dass neben den üblichen Versandkosten in den meisten Fällen auch noch Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchsteuern anfallen.
Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
- Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
- Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
- Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Der Zoll weist hin, dass Obacht bei allen Online Bestellungen aus einem Drittland angebracht ist. Foto: Archiv/Zoll
Text-Nummer: 142185 Autor: Hauptzollamt HH vom 10.12.2020 um 17.57 Uhr