Neue Corona- Verfügung für Lübeck
Lübeck: Archiv - 11.12.2020, 18.05 Uhr: Die Hansestadt Lübeck reagiert entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein von Freitag mit verschärften Maßnahmen, die ab Sonnabend, 12. Dezember 2020, gelten. Hier finden Sie die neuen Regelungen in der Übersicht.Neben den Regelungen der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein gelten für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zur Eindämmung der Corona-Pandemie damit folgende Bestimmungen:
- Zusammenkünfte sind in der Öffentlichkeit und privaten Bereich nur zulässig, soweit eine Gesamtzahl von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten nicht überschritten wird.
- Ausgenommen davon sind Zusammenkünfte eines einzelnen Haushalts mit mehr als 5 Personen.
- Ebenfalls ausgenommen sind Zusammenkünfte ausschließlich von Familien im privaten Raum mit bis zu 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte. Das betrifft Verwandte ersten und zweiten Grades (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Enkelkinder, Eltern und deren Geschwister, Großeltern, Geschwister und deren Kinder) sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder Haushaltsangehörige.
- Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum sind untersagt.
- Für nicht direkt für den Schulbetrieb notwendige Personengruppen an allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen gilt ein Betretungsverbot.
- Alle Erwachsenen sollen in Kindertageseinrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Allgemeinverfügungen für die Inzidenzbedingten Maßnahmen werden dann aufgehoben, soweit der Schwellenwert von über 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Unabhängig vom Inzidenzwert sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum untersagt.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2020. Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0451/122-2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.

Bürgermeister Jan Lindenau hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag gilt.
Text-Nummer: 142224 Autor: Presseamt Lübeck/red. vom 11.12.2020 um 18.05 Uhr