Auch Ostholstein verbietet Alkohol im öffentlichen Raum
Ostholstein: Archiv - 11.12.2020, 19.48 Uhr: Auch Ostholsteins Landrat Reinhard Sager hat am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Der Verkauf und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Bereich ist ab Samstag verboten.Die Verfügung:
(")Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) und wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Ge-tränken untersagt.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort, ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.
3. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28a, § 28 Absatz 3 i. V. m. § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar.
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Absatz 1a Nr. 6 IfSG dar.(")
Auch Ostholsteins Landrat Reinhard Sager hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Text-Nummer: 142225 Autor: Kreis OH/red. vom 11.12.2020 um 19.48 Uhr