Betrieb an Hochschulen wird weiter eingeschränkt
Schleswig-Holstein: Archiv - 16.12.2020, 12.48 Uhr: Der Betrieb an den schleswig-holsteinischen Hochschulen wird bis zum 10. Januar 2021 weiter eingeschränkt. Präsenzbetrieb ist nur noch in wenigen Ausnahmen möglich.„Das aktuelle sehr dynamische Infektionsgeschehen macht es notwendig, auch an unseren Hochschulen die Zahl der Kontakte weiter zu verringern. Deshalb gibt es neue Regelungen für die Präsenzlehre, für Prüfungen und den Bibliotheksbereich. Prüfungen, für die eine Präsenz unabdingbar ist, können nur ausnahmsweise stattfinden“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien am Mittwoch. Die schleswig-holsteinischen Hochschulen haben in diesem Wintersemester 2020/21 bis auf wenige Ausnahmen bereits auf digitale Lehre umgestellt.
Neu geregelt wird:
• Präsenzlehre
Praktische Lehrveranstaltungen sind nur zulässig, wenn diese anderenfalls im Wintersemester 2020/21 nicht mehr nachgeholt werden können und der Studienabschluss sich dadurch unvermeidbar verzögern würde. Ausnahmen gelten außerdem für Studiengänge, die für Gesundheitsberufe (unter anderem Human- und Zahnmedizin) qualifizieren, um einen Personalmangel in diesen Berufen zu vermeiden.
Es gibt ergänzende Regelungen für sportpraktische und für musikpraktische Lehrveranstaltungen.
• Prüfungen
Prüfungen, für die eine Präsenz unabdingbar ist, sind zu verschieben und dürfen nur ausnahmsweise stattfinden, wenn zwingende Gründe, dies gebieten. Ein zwingender Grund liegt insbesondere vor, wenn sich durch eine Verschiebung der Studienabschluss unzumutbar verzögern würde. Findet eine Prüfung in Präsenz statt, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
• Bibliotheken
Bibliotheken werden geschlossen. Ausnahmen für die Anfertigung von studentischen Abschlussarbeiten und studienbegleitend anzufertigenden Hausarbeiten werden auf besondere Härtefälle beschränkt. Die Bibliotheksnutzung zur Anfertigung von Forschungsarbeiten einschließlich Dissertationen und Habilitationen ist nur Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule gestattet.
Den Text der aktuellen Corona-Verordnung für die Hochschulen ist unter dem folgenden Link zu finden: www.schleswig-holstein.de

Der Betrieb an den Hochschulen wird weiter eingeschränkt.
Text-Nummer: 142305 Autor: BiMi/red. vom 16.12.2020 um 12.48 Uhr