Gerichte nehmen kein Bargeld mehr an
Schleswig-Holstein: Archiv - 23.12.2020, 11.37 Uhr: Ab dem 1. Januar 2021 gibt es Änderungen im Zahlungsverkehr mit den Justizbehörden im Land. Mit Jahresbeginn sind Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen unbar zu leisten.Als Zahlungsmittel stehen dann die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung einer noch nicht entwerteten elektronischen Kostenmarke zur Verfügung. Die elektronischen Kostenmarken können ohne zeitaufwändige Registrierung auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (justiz.de/kostenmarke/index.php) über einen anwender-freundlichen Webshop erworben werden. Abdrucke von Gerichtskostenstemplern werden als Zahlungsmittel nicht mehr angenommen.

Zahlungen an die Justiz sind ab 1. Januar nur noch durch Überweisungen oder Kostenmarken möglich.
Text-Nummer: 142424 Autor: JuMi vom 23.12.2020 um 11.37 Uhr