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HL historisch: Johann Balhorn

Lübeck: Archiv - 10.01.2021, 12.22 Uhr: Es gibt Begriffe, die viele Menschen außerhalb unserer schönen Stadt mit Lübeck in Verbindung bringen. Lübecker Marzipan, zum Beispiel. Obwohl die Süßigkeit auch anderswo hergestellt wird, bleibt der Name mit Lübeck verbunden. Ein solches Wort ist auch unser heutiger Begriff, das „verballhornen".

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Er geht zurück auf den Lübecker Drucker Johann Balhorn den Jüngeren. Vor 470 Jahren, wahrscheinlich anno 1550, wurde er als Sohn von Johann Balhorn dem Älteren in Lübeck geboren. Auch der Vater war Buchdrucker. Er starb 1573. Zwei Jahre später übernahm der Junior die Druckerei.

Mehr als 200 Druckwerke sind bei Balhorn erschienen, Volksbücher, Fibeln für Schüler, religiöse, vor allem reformatorische Schriften, unter anderem auch eine frühe Ausgabe von „Doktor Faustus". Die Firma erfreute sich eines guten Rufs. Neuauflagen wurden gründlich „übersehen", das heißt durchgesehen und korrigiert. Ein einziges Werk ruinierte den Ruf des jüngeren Balhorn noch zu seinen Lebzeiten.

Die Hansestädte Lübeck, Wismar, Stralsund und Rostock hatten beschlossen, das bei ihnen geltende Lübsche Staatsrecht neu herauszugeben, und zwar in einer Übertragung „aus Sechsischer Sprach in Hochteudsch". Die Ausführung des Beschlusses verzögerte sich um Jahre, und plötzlich drängte die Zeit.

Um das Druckmanuskript bemühten sich Juristen des Lübecker Rates, angeblich Bürgermeister Johann Lüdinghusen, Syndikus Calixtus Schein und Ratsherr Gottschalk van Stiten. Da inzwischen in Hamburg eine Auflage des Lübschen Rechtes, allerdings in Plattdeutsch, im Druck war, geriet Johann Balhorn in Zeitnot. Ihm war wohl selbst bewusst, dass sein neues Werk nicht fehlerfrei sein konnte. Im Vorwort verspricht er verbessernde Korrekturen für die nächste Auflage.

Auf dem Titelblatt des neuen Staatsrechts fehlen die Namen der Verfasser der Übertragung. Manche sprechen davon, das Werk sei daher als anonym zu bezeichnen. Als die Korrekturen, die Verbesserungen dann vorgenommen wurden, vermutlich von Johann Balhorn, waren manche Begriffe nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Balhorn war schließlich solider Handwerker, kein Jurist.

Bis heute kennt man in Mecklenburg den Schnack „Dat is verbetert dor Johann Balhorn!" Der Begriff „verballhornen" hat sich in ganz Deutschland herumgesprochen. Dabei ist „verballhornen" als Vokabel selber eine Verballhornung. Denn die Familie Balhorn, die Grundstücke in der Königstraße und der Hundestraße besaß, schrieb sich mit einem l, das vom Namen abgeleitete Verb dagegen wird meistens mit zwei l geschrieben. In Nachschlagewerken steht das zweite l bisweilen in Klammern.

Auch dazu gibt es eine fast anekdotisch anmutende Erklärung. Wenn man verballhornen auf den Stamm verbalhorn zurückführt, könnte es Missverständnisse geben, meinten Sprachforscher, die für die Herausgabe von Nachschlagewerken zuständig waren. Verbalhorn klinge wie Verbalnote. Es bestehe die Gefahr, dass man den Begriff für ein Musikinstrument halte. Und wer will schon ein Verbalhorn blasen?

Interessant ist auf alle Fälle der Titel des umstrittenen Druckwerks. Da weiß der Leser sofort, worum es sich handelt. Er lautet: „Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadt Recht. - Auffs Neue übersehen / Corrigiret / und aus alter Sechsischer Sprach in Hochteudsch gebracht. - Gedruckt zu Lübeck durch Johan Balhorn im Jar nach Christi Geburt 1586".

In Lübeck erinnert unter anderem der Balhorn-Gang in der Hundestraße an den bekannten Drucker. Fotos: JW

In Lübeck erinnert unter anderem der Balhorn-Gang in der Hundestraße an den bekannten Drucker. Fotos: JW


Text-Nummer: 142635   Autor: TD   vom 10.01.2021 um 12.22 Uhr

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