Pflegekammer-Abstimmung: ver.di will transparentes Verfahren
Schleswig-Holstein: Archiv - 12.01.2021, 13.46 Uhr: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) fordert zur Pflegekammer-Abstimmung im Februar 2021 ein transparentes und demokratisches Verfahren. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Pflegekammer beschlossen hatte, nur Pflegekräfte abstimmen zu lassen, die ihre Berufsurkunde bereits eingereicht hätten.Andere Pflegebeschäftigte, die ebenfalls bereits Pflichtbeiträge geleistet haben, sollen nicht mit abstimmen dürfen. Die Gewerkschaft befürchtet, dass mit diesem Vorgehen, kritische und ablehnende Stimmen von der Abstimmung zur Zukunft der Pflegekammer in Schleswig-Holstein ausgeschlossen werden sollen.
"Wer vielleicht versuchen will, vermeintliche ablehnende Stimmen zu verhindern, um Abstimmungen zu gewinnen, sollte sein Demokratieverständnis hinterfragen. Wir erwarten, dass die verantwortliche Landesregierung hier ordnend eingreift. Mit diesem Vorgehen beschädigen die Verantwortlichen der Pflegekammer ihre eigene Institution bei den Beschäftigten. Wir fordern, dass alle Pflegebeschäftigten, die zur Pflichtmitgliedschaft vorgesehen sind, auch abstimmen dürfen. Mindestens aber, müssen diejenigen die nach aktueller Abstimmungsordnung nicht abstimmungsberechtigt sind, von der Pflegekammer darüber informiert werden, damit sie eine Chance haben zu reagieren," so Steffen Kühhirt, zuständig für Gesundheit und Soziales im ver.di Landesbezirk Nord.
Neben der Transparenz im Verfahren dringt ver.di Nord auf eine rechtliche anstandslose Abstimmung. "Niemandem nützt eine Abstimmung, die im Nachhinein wegen rechtlicher Verstöße anfechtbar sein kann. Transparenz schafft Klarheit und Vertrauen, wenn im Vorfeld bereits Fragen zur rechtlichen Integrität der Abstimmung bestehen. Wir werden unsere Mitglieder entsprechend informieren und werden die Abstimmung auch mit einer juristischen Bewertung kritisch aktiv begleiten," so Kühhirt weiter.

ver.di Nord fordert ein transparentes Verfahren bei Pflegekammer-Abstimmung. Symbolbild: VG/Archiv
Text-Nummer: 142675 Autor: Ver.di Nord vom 12.01.2021 um 13.46 Uhr