Ostholstein verlängert Allgemeinverfügungen bis 15. März
Ostholstein: Archiv - 15.01.2021, 14.38 Uhr: Der Kreis Ostholstein hat am 15.01.2021 zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen bereits geltende Maßnahmen bis zum 15. März verlängert werden.Personen, bei denen ein durchgeführter Test auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist oder die nach den Vorgaben des RKI als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen sind, haben sich unverzüglich bis auf Weiteres in häusliche Quarantäne bzw. Isolation zu begeben und umgehend beim Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein unter buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder unter 04521/788755 zu melden; aufgrund der hohen Auslastung der Telefone wird darum gebeten, nach Möglichkeit die E-Mail-Adresse zu nutzen.
Ebenso gelten die Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben fort.
Die Allgemeinverfügungen sind am 15. Januar 2021 über die Internetseite des Kreises Ostholstein bekannt gemacht worden. Der vollständigen Text: www.kreis-oh.de.
Ostholsteins Landrat Reinhard Sager hat die Quarantäne-Regeln bis zum 15. März verlängert.
Text-Nummer: 142746 Autor: Kreis OH vom 15.01.2021 um 14.38 Uhr