Maskenpflicht und Betretungsverbot bleiben
Lübeck: Archiv - 23.01.2021, 18.18 Uhr: Die Hansestadt Lübeck verlängert Kontakt- und Zugangsbeschränkungen bis zum 14. Februar 2021. Damit ist das Tragen einer Maske werktags in Bereichen der Lübecker Innenstadt sowie am Wochenende auf dem Promenadenrundlauf und der Vorderreihe in Travemünde weiterhin Pflicht. Auch der Tagestourismus, der Ausflug nach Travemünde für Nicht-Lübecker am Wochenende, bleibt untersagt.Die Allgemeinverfügung wurde am 23. Januar 2021 unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht und ist ab Montag, 25. Januar 2021, gültig.
Das Infektionsgeschehen in der Hansestadt Lübeck gestaltet sich weiter diffus, so die Stadtverwaltung. Die Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene halte somit weiter an. Gezielte Einzelmaßnahmen seien daher derzeit nicht möglich.
„Nachdem wir den sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen durch die bisherigen Maßnahmen senken konnten, erleben wir aktuell einen schleichenden, kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen. Der Inzidenzwert von um die 100 bleibt hoch. Das Ziel muss im nächsten Schritt ein Inzidenzwert von 50 sein. Vorher werden Lockerungen kaum denkbar. Jeder der meint, wir wären über den Berg, der irrt sich. Gemeinsam müssen wir die uns alle stark belastenden Maßnahmen und Hygieneregeln konsequent einhalten. Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie Kontakte, wann immer es geht“, appelliert Bürgermeister Jan Lindenau eindringlich.
Um nicht nur ein Ansteigen der Infektionsfälle zu vermeiden, das noch weitergehende Eingriffe in die Grundrechte erfordern würde, und die Zahl der Neuinfektionen – und damit die Inzidenz - signifikant und nachhaltig zu senken, sei die Hansestadt Lübeck gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. "Feststellbar ist eine abnehmende Inzidenzlage gegenüber dem Zeitraum vor Weihnachten", so die Stadtverwaltung. "Gleichwohl ist hervorzuheben, dass die Inzidenzlage immer noch deutlich und anhaltend über der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende liegt. Die Wirkungen der bisherigen Maßnahmen entfalten sich allenfalls zeitverzögert."
Sollte es zwischenzeitlich zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen, seien weitere Maßnahmen angezeigt. Eine zusätzliche Gefährdungslage ergebe sich durch die Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Diese Virusmutation birgt eine größere Ansteckungsgefahr, die zu einer Verschärfung der pandemischen Lage führen kann.
Hier gilt die Maskenpflicht
montags bis sonnabends von 9 bis 19 Uhr:
Mühlenbrücke ab Mühlentorteller, Mühlenstraße, Sandstraße, Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße, Klingenberg, Kohlmarkt, Königstraße, Wahmstraße zwischen Kohlmarkt und Königstraße, Hüxstraße, Schrangen, Dr. Julius-Leber-Straße zwischen Breite Straße und Königstraße, Fleischhauerstraße zwischen Breite Straße und Schlumacher Straße, Große Burgstraße einschl. Burgtorbrücke, Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich und Pfaffenstraße, Jacobikirchhof, Koberg, Markt, Markttwiete, Weiter Krambuden, Holstenstraße, Holstentorbrücke, Holstentorplatz, Puppenbrücke, Lindenplatz, Mengstraße zwischen Breite Straße und Fünfhausen, Beckergrube zwischen Breite Straße und Fünfhausen
montags bis sonnabends von 6 Uhr bis 19 Uhr:
Hauptbahnhof, Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz), Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB), Gustav- Radbruch-Platz, Bahnhaltepunkte Lübeck-Flughafen, Hochschulstadtteil, St. Jürgen, Dänischburg, Kücknitz und Skandinavienkai
sonnabends und sonntags von 9 Uhr bis 19 Uhr:
Im Stadtteil Lübeck-Travemünde und dem Priwall in folgenden Bereichen / Straßen:
Parkplatz Leuchtenfeld, Am Leuchtenfeld, Trelleborgallee, Travepromenade, Vorderreihe, Fährvorplatz (Auf dem Baggersand), Fährvorplatz (Mecklenburger Landstraße/Priwall), Priwallpromenade, Fährvorplatz (Am Dünenweg/Priwall), Hafenbahnhof, Strandbahnhof einschließlich Bahnhofsvorplatz

Bürgermeister Jan Lindenau hat die Maskenpflicht und das Betretungsverbot für Travemünde bis 14. Februar verlängert.
Text-Nummer: 142885 Autor: Presseamt Lübeck/red. vom 23.01.2021 um 18.18 Uhr