AfD lehnt Veröffentlichung von persönlichen Daten ab
Lübeck: Die Lübecker Bürgerschaft wird sich am Donnerstag eine neue Geschäftsordnung geben. Diese sieht vor, dass die Hansestadt künftig den Arbeitgeber beziehungsweise bei Selbständigkeit die Firma von Mitgliedern der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse veröffentlicht. Die AfD Fraktion lehnt diese Veröffentlichung ab.Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende David Jenniches:
(")Zur Erkennung von Interessenkonflikten kann es nötig sein, zum Beispiel den Arbeitgeber eines Bürgerschaftsmitglieds zu kennen. Für dieses legitime Ziel ist es völlig ausreichend, wenn solche Informationen dem Büro der Bürgerschaft und dem Stadtpräsidenten bekannt sind. Es braucht dazu keine Veröffentlichung.
Mit der Veröffentlichung besteht die Gefahr, dass diese Informationen für Belästigungen oder gar Straftaten missbraucht werden. Diese Gefahr ist für Lübeck ganz konkret gegeben. Laut Bundesregierung gab es allein im 4. Quartal 2019 bundesweit 314 Fälle von Angriffen auf Parteigebäude/-repräsentanten/-mitglieder. Lübeck ist mit acht Fällen dabei. Das sind 2,5% aller Fälle bei einem Anteil Lübecks von 0,25% an der deutschen Gesamtbevölkerung. Lübeck ist ein Hotspot für Politkriminelle.
Schon jetzt ist es schwierig, Menschen für Kommunalpolitik zu gewinnen. Kommunalpolitik kostet Zeit und Mühe. Politische Auseinandersetzungen sind nicht immer erfreulich. Dazu kommt eine wachsende Bedrohung durch Belästigungen und Straftaten. Die Veröffentlichung von weiteren persönlichen Daten von Kommunalpolitikern ist vor diesem Hintergrund nicht vertretbar.(")

David Jenniches, Fraktionsvorsitzende der AfD in der Lübecker Bürgerschaft, geht davon aus, dass sich noch weniger Bürger in der Kommunalpolitik engagieren werden.
Text-Nummer: 143223 Autor: AfD/red. vom 11.02.2021 um 12.31 Uhr