Fortsetzung von Kurzarbeit muss gemeldet werden
Lübeck: Unternehmen, die bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt haben, sollten den Bewilligungszeitraum im Blick behalten. Läuft der Zeitraum aus und soll die Kurzarbeit verlängert werden, wird eine erneute Anzeige über die Fortsetzung notwendig. Darauf weist die Agentur für Arbeit Lübeck hin.Die Verlängerung der Anzeige muss bei der Agentur für Arbeit spätestens im Monat nach Ablauf der bisherigen Bewilligung eingereicht werden. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine spätere Abrechnung der Kurzarbeit. Die Unternehmen finden ihren Zeitraum im Bewilligungsbescheid.
Auch Betriebe, die für drei Monate oder länger kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen erneut rechtzeitig eine Anzeige über Arbeitsausfall stellen.
„Soweit möglich sollten unsere eServices sowie die Online-Antragstellung genutzt und Unterlagen per App hochgeladen werden. Das beschleunigt die Bearbeitung. Die kostenlose App unter dem Namen 'Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden' kann in den App-Stores von Apple und Google heruntergeladen werden“, empfiehlt Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck.
Bei Fragen können sich Unternehmen an den Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Hotline 0800/4555520 wenden. Informationen zur Kurzarbeit bietet die Internetseite unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit.

Die Mitteilung kann elektronisch erfolgen. Foto: Agentur für Arbeit
Text-Nummer: 143441 Autor: Agentur für Arbeit vom 23.02.2021 um 16.10 Uhr