Alkoholverbot in Teilen von Stockelsdorf

Stockelsdorf: Archiv - 10.04.2021, 20.45 Uhr: Der Kreis Ostholstein hat mit der Allgemeinverfügung vom 10.04.021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert. Außerdem gibt an einigen Plätzen ein Alkoholverbot.

Das generelle Alkoholverbot wurde von der Landesregierung aufgehoben (wir berichteten). Der Kreis Ostholstein hat deshalb in der Stadt Eutin, der Stadt Fehmarn, der Stadt Oldenburg i.H. und Stockelsdorf den Ausschank und den Verzehr von alkoholhaltigen Getränken in einigen Bereichen untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. April 2021 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung wurde über die Internetseite des Kreises www.kreis-oh.de bekanntgemacht.

Landrat Reinhard Sager hat Allgemeinverfügungen erlassen beziehungsweise verlängert.

Landrat Reinhard Sager hat Allgemeinverfügungen erlassen beziehungsweise verlängert.


Text-Nummer: 144295   Autor: Kreis OH/red.   vom 10.04.2021 um 20.45 Uhr

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