Spenden veruntreut: Prozessbeginn am Dienstag

Lübeck: Archiv - 12.04.2021, 11.08 Uhr: Am Dienstag, dem 13. April, müssen sich drei Angeklagte vor dem Schöffengericht Lübeck wegen Untreue verantworten. Ihnen wird vorgeworfen vereinnahmten Spenden an ihren Verein nicht ausreichend für satzungsgemäße Zwecke verwendet zu haben. Das Gericht hat vier Hauptverhandlungstage anberaumt, Zeugen sind nicht geladen.

Die Anklage richtet sich gegen zwei Ostholsteiner (37 und 64 Jahre) und eine Ostholsteinerin (35 Jahre), denen Untreue zur Last gelegt wird. Der 64-Jährige soll Mitgründer und Angestellter eines 2008 gegründeten gemeinnützigen Vereins mit Sitz in Timmendorfer Strand gewesen sein, dessen Zweck die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln unter anderem für die schulische Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien und für die Förderung von Kindergärten war.

Der jüngere Angeklagte soll als Erster Vorsitzender, die Angeklagte als stellvertretende Vorsitzende des Vereins fungiert haben. In den Jahren 2012 und 2013 sollen die vereinnahmten Spenden nur zu einem sehr geringen Teil für satzungsgemäße Zwecke verwendet worden sein (3,4 % und 4,6 %), was weder dem steuerrechtlichen Gebot der Selbstlosigkeit noch der Vereinssatzung entsprochen habe. Das übrige Geld soll für Gehälter, Sozialabgaben, Miete und Pacht, Kraftfahrzeuge und sonstige Dinge verwendet worden sein.

Die Angeklagten sollen Spenden veruntreut haben.

Die Angeklagten sollen Spenden veruntreut haben.


Text-Nummer: 144314   Autor: StAHL/Red.   vom 12.04.2021 um 11.08 Uhr

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