Zoll: Schwerpunktprüfung ohne Beanstandungen

Schleswig-Holstein: Archiv - 30.04.2021, 10.31 Uhr: Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel haben am Donnerstag, dem 29. April 202,1 im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung drei Herstellungsbetriebe von Human- und Tiermedizin in Kiel, Bad Oldesloe und Lensahn kontrolliert. Die in den Betrieben angetroffenen Arbeitskräfte wurden befragt und Geschäftsunterlagen zur Prüfung mitgenommen.

Die 27 Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten die Herstellungsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Scheinselbstständigkeit, Ausländerbeschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung.

"Nicht alle Produktionsschritte in einem Herstellungsbetrieb müssen von gelernten Fachkräften durchgeführt werden. Sichtkontrollen oder auch Reinigungsarbeiten werden oft von ungelernten Arbeitskräften erledigt. Da sind Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsgesetz notwendig", so der Leiter des Hauptzollamtes Kiel, Robert Dütsch.

Die bisherigen Feststellungen haben erfreulicherweise bei keinem der geprüften Herstellungsbetriebe zu Beanstandungen geführt. "Schwarzarbeit gibt es in allen Bereichen. Nur durch konsequentes Prüfen aller Branchen können wir Schwarzarbeit wirklich vorbeugen", so Robert Dütsch weiter.

Der Zoll hat am Donnerstag drei Betriebe in Kiel, Bad Oldesloe und Lensahn kontrolliert. Symbolbild: Zoll/Archiv

Der Zoll hat am Donnerstag drei Betriebe in Kiel, Bad Oldesloe und Lensahn kontrolliert. Symbolbild: Zoll/Archiv


Text-Nummer: 144639   Autor: HZA Kiel   vom 30.04.2021 um 10.31 Uhr

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