Schleswig-Holstein macht am 17. Mai auf!

Schleswig-Holstein: Archiv - 05.05.2021, 16.37 Uhr: Innengastronomie, Hotels, Campingplätze: Schleswig-Holstein macht am 17. Mai wieder auf. Dann dürfen sich draußen bis zu zehn Personen treffen. Außerdem können bis zu 20 Kinder draußen zusammen Sport treiben oder spielen.

"Die Inzidenz ist stabil und sinkt seit Tagen", sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Mittwoch. Noch wird die Situation aber beobachtet. Der neue Erlass soll dann zum 17. Mai in Kraft treten.

Wer Hotels nutzen möchte, muss geimpft oder genesen sein. Alternativ sind negative Tests vorzulegen. Die müssen alle 72 Stunden wiederholt werden. Genaueres regelt der Bund. Für die Innengastronomie gilt zusätzlich, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Um 23 Uhr muss die Gastronomie schließen. Außerdem sind die Kontaktdaten zu erheben.

Lockerungen soll es auch für Veranstaltung geben. Dazu wird ein Stufenplan erarbeitet. Zuerst sind Veranstaltungen im Außenbereich möglich, aber keine private Veranstaltungen, wie zum Beispiel Hochzeiten. Das gilt mindestens für drei Wochen.

Die neuen Regeln treten außer Kraft, wenn die Inzidenz den Wert von über 100 übersteigt.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen (Quelle: Landesregierung)

Schule

Anpassung im Corona-Reaktionsplan für den Inzidenzkorridor 100-164: grundsätzlich Wechselunterricht, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Kita

Bei Inzidenzen unter 100 grundsätzlich Regelbetrieb, von 100 bis 164 eingeschränkter Regelbetrieb, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Jugendarbeit (§16)

Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (z.B. Vereinsarbeit, Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.

Kontaktregeln (§2 Abs. 4)

Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig, im Innenbereich bleibt es bei der geltenden Regelung.

Veranstaltungen (§5)

Veranstaltungen im Außenbereich zulässig für Gruppenaktivitäten bis 25 Teilnehmer (TN) (ohne private Feierlichkeiten), Märkte bis 100 gleichzeitige TN und Sitzungen bis 50 TN. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch. Weitere Stufen für ein überarbeitetes Veranstaltungsstufenkonzept (VSK) werden in der kommenden Woche beraten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen (§10)

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände bzw. Flächenbeschränkungen analog VSK. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch.

Das MBWK wird zwei weitere Modellprojekte (die sich bereits beworben hatten) genehmigen und erfolgreiche verlängern.

Gastronomie (§7)

Die Regeln für die Außengastronomie werden an die Kontaktregeln angepasst.
Angebote der Innengastronomie können mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde 23 Uhr, Kontaktregeln aus §2 Abs. 4 und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.

Beherbergungen (§ 17)

Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen.

Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Touristische Reiseverkehre (§18 Abs.2)

Ausflugsschifffahrt wird mit negativem Test zugelassen.

Versammlungen und Gottesdienste (§6 und §13)

Anhebung der Teilnehmergrenze im Außenbereich auf 250
Bestattungen werden systematisch angepasst

Sport (§11)

Außerhalb geschlossener Räume kann kontaktintensiver Sport mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden.
Mit Negativtest und ohne Zuschauer sind im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Außenbereich zulässig.
Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt und auch kontaktintensiver Sport erlaubt.
Freibäder können für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet werden, wenn die Auslastung so begrenzt wird, dass die Einhaltung der Abstände jederzeit möglich ist. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Außerschulische Bildung (§12a)

Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.
Ausnahmen für Juleica-Schulungen werden eingeräumt, die Regelungen für die Jugendarbeit aus §16 finden in der Jugendbildung analog Anwendung.

Hotels und Gastronomie können am 17. Mai 2021 wieder öffnen. Foto: Karl Erhard Vögele

Hotels und Gastronomie können am 17. Mai 2021 wieder öffnen. Foto: Karl Erhard Vögele


Text-Nummer: 144745   Autor: VG   vom 05.05.2021 um 16.37 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]