Zweimal täglich neue Impftermine

Schleswig-Holstein: Archiv - 09.05.2021, 14.12 Uhr: Laut der schleswig-holsteinischen Landesregierung sollen ab Montag, dem 10. Mai, jeden Tag um 7 und um 17 Uhr frei gewordene Impftermine online freigeschaltet werden. Außerdem hat die Landesregierung Informationen zu Impfungen in Arztpraxen veröffentlicht.

Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Es wird daher weiterhin um Geduld gebeten. Durch Terminstornierungen können zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar werden. Aufgrund der nach der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 hohen Anzahl von Personen, die immer wieder die Buchungsseite aufrufen, wird es eine technische Umstellung für die Buchungsmöglichkeit dieser – wenigen – zurückgegebenen Termine geben:

Zurückgegebene Termine werden ab Montag, 10. Mai, werktäglich einmal morgens um 7 Uhr und einmal nachmittags um 17 Uhr für erneute Buchungen freigeschaltet. Bei hohem Andrang wird jeweils wieder eine Warteschlange geschaltet, die bei Öffnung den Zugang zur Seite steuert. In der Zwischenzeit sind keine Buchungen möglich. Dies gilt bis auf Weiteres.

Wer einen zurückgegebenen Termin buchen will, kann sich damit auf feste Zeiten einstellen und es entfällt eine langwierige Suche nach zurückgegebenen Terminen, die dann häufig von anderen Personen schneller gebucht waren. Die Umstellung des Verfahrens dient dem Schutz der Website. Eine permanente Aktualisierung der Website von sehr vielen Personen gleichzeitig – die nach stornierten Terminen suchen – kann zu einer Überlastung des Systems führen.

Terminstornierungen sind weiterhin dauerhaft möglich wie bisher. Weitere Infos: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung. Die Online-Buchhung von Impfterminen: www.impfen-sh.de

Hinweise zur Impfung in Arztpraxen

Wer kann sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen?

Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.

Was gilt in Bezug auf das Impfintervall mit AstraZeneca in den Praxen?

Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen. Nach der derzeitigen Studienlage erhöht sich die nachgewiesene Wirksamkeit bei einem längeren Intervall – jedoch liegt dann die Zweitimpfung und damit ein umfassenderer Schutz weiter in der Zukunft.

Warum wurde die Priorisierung für AstraZeneca aufgehoben, obwohl noch nicht alle Personen der Prioritätengruppe 1,2 geimpft sind?

Dieser Schritt wurde bundesweit beschlossen, da Arztpraxen und Impfwillige mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca gefordert hatten. Damit soll erreicht werden, dass aller verfügbarer Impfstoff auch rasch verimpft werden kann. Praxen auch in Schleswig-Holstein hatten zum Teil bereits „keinen Bedarf“ mehr an dem Impfstoff von AstraZeneca gemeldet. Mit der Öffnung sollen weitere Menschen rasch von einer Impfung profitieren können.

Wie ist die Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca rechtlich begründet?

Basis für die bundesweiten Regeln ist die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung. Dort sind die Priorisierungen festgelegt und auch eine mögliche Ausnahme: In § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung heißt es: „Von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.“

Für welche Altersgruppen ist der Impfstoff von AstraZeneca zugelassen und für welche empfohlen?

Die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes gilt ab einem Alter von 18 Jahren. Damit können alle Personen, die 18 Jahre oder älter sind, mit diesem Impfstoff geimpft werden. Neben der Zulassung gibt es die fachliche Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) über die Verwendung der Impfstoffe. Die STIKO empfiehlt die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes für Personen die 60 Jahre oder älter sind. Der Grund ist, dass nach der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei Frauen im Alter 55 Jahren und jünger aufgetreten sind. Der Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca unterhalb dieser Altersgrenze ist nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung weiter möglich.

Wird AstraZeneca auch für Erstimpfungen in den Impfzentren geimpft?

Derzeit nicht. Seit dem 19. April werden die Erstimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoffen –von BioNTech und Moderna – durchgeführt.

An wen können sich Impfwillige bei Unsicherheit wenden, ob etwas gegen die Verwendung eines Impfstoffes spricht?

Diese Fragen sollten Impfwillige mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin besprechen.

Das Land schaltet zweimal täglich die freigewordenen Impftermine wieder buchbar auf die Internetseite.

Das Land schaltet zweimal täglich die freigewordenen Impftermine wieder buchbar auf die Internetseite.


Text-Nummer: 144817   Autor: SozMi/red.   vom 09.05.2021 um 14.12 Uhr

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