Wohnraum: Neskovic verweist auf neue Instrumente

Lübeck: Archiv - 19.07.2021, 13.29 Uhr: Das Bürgerschaftsmitglied Wolfgang Neskovic fordert Bürgermeister Lindenau und Bausenatorin Hagen dazu auf, unverzüglich im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft ein Konzept zu entwickeln, um die jüngst durch das "Baulandmobilisierungsgesetz" neu eingeführten Instrumente zur erleichterten Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu nutzen.

Wolfgang Neskovic:

(")Das am 23.6.2021 in Kraft getretene "Baulandmobilisierungsgesetz" räumt den Kommunen nunmehr erheblich mehr Handlungsmöglichkeiten ein, um den Wohnungsbau insbesondere in Ballungsgebieten zu erleichtern. Hierzu hält es zahlreiche neue Instrumente bereit.

Das Bundesinnenministerium fasst diese auf seiner Internetseite wie folgt zusammen:

- Erleichterungen für den Wohnungsbau: Baugenehmigungsbehörden können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Die Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert.

- Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.

- Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt.

- Sektoraler Bebauungsplan: Mit einem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument, um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen.

- Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: In angespannten Wohnungsmärkten bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung solche Gebiete festzulegen. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Die Regelung berücksichtigt die Interessen der Mieter vor Verdrängung und die Interessen von Eigentümern und insbesondere Kleineigentümern gleichermaßen. Das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst dann greifen, wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In bestimmten Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung.

Es liegt auf der Hand, dass die im Gesetz neu eingeführten Handlungsmöglichkeiten zu einer merklichen Entspannung des Lübecker Wohnungsmarktes führen können, wenn die politisch Verantwortlichen zügig und kreativ ein auf Lübeck ausgerichtetes Konzept entwickeln, um die gesamte Bandbreite der nunmehr vorhandenen Handlungsinstrumente zu nutzen. Ich werde einen entsprechenden Handlungsauftrag in die nächste Sitzung der Bürgerschaft einbringen.(")

Wolfgang Neskovic will Handlungsauftrag in die nächste Sitzung der Bürgerschaft einbringen.

Wolfgang Neskovic will Handlungsauftrag in die nächste Sitzung der Bürgerschaft einbringen.


Text-Nummer: 146171   Autor: W. Neskovic   vom 19.07.2021 um 13.29 Uhr

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