MV verschärft Angler-Bußgelder drastisch

Nordwestmecklenburg: Archiv - 09.08.2021, 10.57 Uhr: Angler in Mecklenburg-Vorpommern sollten ihre Papiere in Ordnung haben und sich deutlich an alle Vorgaben der Erlaubnis halten. Das gilt auch für die vielen Lübecker, die im Nachbarbundesland unterwegs sind. Ansonsten wird es von nun ab richtig teuer. Denn Mecklenburg-Vorspommern hat das Landeswassergesetz geändert, das die Bußgelder für Verstöße im angelfischereilichen Bereich enthält.

Das typische "Schwarzangeln" nennt man "Ausübung der Fischerei ohne Fischereischein und ohne von der Fischereischeinpflicht befreit zu sein". Bei einem Verstoß werden 200 Euro Bußgeld fällig. Wer die "unberechtigte Fischereiausübung mit anderen Fanggeräten als Handangel oder Köderfischsenke" betreibt, also zum Beispiel Netze, Reusen oder Aalschnüre verwendet, zahlt ein Bußgeld zwischen 500 und 5.000 Euro.

Den Kontrollbefugnissen der Fischereiaufsicht sollte man als Angler nicht im Weg stehen und den Anordnungen zügig folgen. Denn wenn der Angler "Fischereierlaubnis oder Fischereischein auf Verlangen nicht ausgehändigt", wird er mit 200 Euro Zahlung büßen.

Noch teurer wird es, wenn man "mitgeführtes Fanggerät, mitgeführtes Fischereizubehör, mitgeführte Fischbehälter oder gefangene Fische auf Verlangen nicht vorgelegt", das kostet 500 bis 5.000 Euro Bußgeld.

Sollte man sich von einem anderen Angler Fische schenken lassen? Das kann teuer werden; denn der "Besitz geschützter oder untermaßiger Fische ohne Nachweis über deren legale Herkunft" wird mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro belegt. Man sollte den schenkfreudigen Angler also durchaus kennen sowie Namen und Anschrift haben.

Und wer Fische nicht nur für sich fängt, sondern diese an ein Restaurant oder Dritte abgibt, hat mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro zu rechnen; denn er nutzt die "Fischereiausübung nicht nur für den Eigenbedarf".

Weitere Informationen und den Download der neuen Bußgeldvorschriften gibt es hier: www.luebecker-anglerforum.de/content/1879

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Symbolbild: RB/Archiv

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Symbolbild: RB/Archiv


Text-Nummer: 146548   Autor: Andreas Hardt   vom 09.08.2021 um 10.57 Uhr

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