Gesetznovelle: Mehr Autonomie für Hochschulen
Schleswig-Holstein: Archiv - 11.08.2021, 10.28 Uhr: Die Landesregierung hat gestern, am 10. August 2021, in zweiter Kabinettsbefassung dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes zugestimmt. Das Hochschulgesetz schaffe den Rahmen, um den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zukunftsfest zu machen und den Hochschulen nötige Gestaltungsspielräume zu geben, erklärte Wissenschaftsministerin Karin Prien."Ein wichtiger Baustein des Gesetzentwurfs für die Zukunftsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Hochschulen ist daher die Schaffung guter Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Hochschulen sowie die Innovationsklausel zur zeitlich befristeten Erprobung neuartiger und weiterentwickelter Hochschulstrukturen" betonte Karin Prien Auch gute Bedingungen für Studierende habe die Landesregierung im Blick. "Flexiblere Regelungen für den Übergang vom Bachelor in das Masterstudium und die Option eines Gründungssemesters für Studierende sind da nur zwei Beispiele", so die Ministerin.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatten die Hochschulpräsidien, die Studierendenvertretungen, Hochschulräte, Gewerkschaften und Personalräte sowie weitere Hochschulakteure die Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. "Die Ergebnisse der Anhörung haben zu weiteren Verbesserungen des Gesetzentwurfs geführt. So wurde unter anderem die Findungskommission für die Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten und Kanzlerinnen und Kanzler gegenüber dem ersten Entwurf verkleinert und dadurch handlungsfähiger gemacht und die Regelung zum Forschungssemester wurde flexibilisiert", erläuterte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem schleswig-holsteinischen Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen, unter anderem, zu folgenden Themen:
1. Stärkung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Hochschulen
Mit der Novellierung wird die Ausschreibung von echten Tenure-Track-Professuren ermöglicht und eine Innovationsklausel zur zeitlich befristeten Erprobung neuartiger und weiterentwickelter Hochschulstrukturen aufgenommen sowie die Entwicklung des Hochschulbaus auf Basis einer strategischen und mittel- sowie langfristigen Investitionsplanung verankert. Außerdem werden die Regelungen für die Wahl der Präsidentinnen oder Präsidenten und der Kanzlerinnen und Kanzler sowie zu ihrer weiteren dienstlichen Verwendung überarbeitet.
2. Stärkung der Hochschulautonomie und Hochschulverantwortung
Der Gesetzentwurf enthält eine neue Optionsregelung zur Einführung der Dienstherrnfähigkeit und der Doppik sowie zur Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen. Außerdem wird der Hochschulratsvorsitz zukünftig durch die Hochschulratsmitglieder selbst gewählt und die Zahl der Hochschulratsmitglieder in den Verfassungen der Hochschulen festgelegt. Auf die Hochschulen übertragen wird u. a. die Entscheidung über das Erfordernis von Eignungsprüfungen für den Hochschulzugang, die Festlegung der Einteilung des Hochschuljahres, der Vorlesungszeiten, der vorlesungsfreien Zeiten und der Prüfungszeiträume sowie die Ausgestaltung der Landesgraduiertenstipendien. Das Verfahren zur Genehmigung von Studiengängen wird von einem zweistufigen auf ein einstufiges Verfahren umgestellt.
3. Technologie- und Wissenstransfer, Unternehmensgründungen
Der Technologie- und Wissenstransfer und die Förderung der beruflichen Selbstständigkeit, insbesondere der Unternehmensgründungen, werden als Aufgabe der Hochschule stärker im Hochschulgesetz verankert und die Option eines Gründungssemesters für Studierende aufgenommen.
4. Digitalisierung
Die Förderung der Digitalisierung durch Forschung, Lehre und Transfer sowie der Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung des digitalen Wandels werden als Aufgabe der Hochschule etabliert, digitale Beschlussfassungen und Abstimmungen sowie Regelungen zu digitalen Sitzungen und Wahlen dauerhaft im Hochschulgesetz verankert und die Regelung elektronischer Prüfungen durch die Satzungen der Hochschulen ermöglicht.
5. Gleichstellung der Geschlechter
Die Gleichstellung aller Geschlechter wird weiter gefördert und die Aufgabe der Hochschulen, sexualisierter Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken, ausdrücklich normiert.
6. Nachhaltigkeit, Tierschutz
Die Bildung für nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als Querschnittsthema in Forschung, Lehre und Transfer wird als Aufgabe der Hochschule ebenso eingefügt wie die Förderung des Tierschutzes.
7. Optimierung und Flexibilisierung von Regelungen im Bereich Studium und Lehre
Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit einer befristeten Einschreibung in Masterstudiengänge vor Beendigung des Bachelorstudiums, erweitert die Möglichkeiten gleichzeitiger Einschreibung an mehreren Hochschulen und schafft die Option eines Gründungssemesters für Studierende.
8. Wissenschaftliche Qualifizierung und Weiterbildung
Die Möglichkeit, in besonderen Promotionsprogrammen den Grad „Doctor of Philosophy“ (Ph.D.) zu verleihen, wird als dauerhafte Option in das Gesetz aufgenommen ebenso wie zusätzliche Regelungen für weiterbildende künstlerischer Masterstudiengänge.
9. Neuordnung der Regelungen zu Hochschulen in freier Trägerschaft
Die bestehenden Regelungen werden infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Programmakkreditierung angepasst.

Der Gesetzentwurf soll die schleswig-holsteinischen Hochschulen zukunftsfähig machen.
Text-Nummer: 146592 Autor: Bimi SH/Red. vom 11.08.2021 um 10.28 Uhr