Deutliche Lockerungen beim neuen Corona-Erlass

Schleswig-Holstein: Archiv - 07.09.2021, 13.16 Uhr: Am 20. September tritt der neue Corona-Erlass des Landes in Kraft. Es wird weitgehende Lockerungen geben. So wird es eine Maskenpflicht nur noch in Schulen, im Öffentlichen Verkehr und im Einzelhandel geben. Für Veranstaltungen wird die 3G-Regelungen gelten, weitere Einschränkungen soll es dort nicht mehr geben.

In Schleswig-Holstein sind 82,2 Prozent aller Menschen geimpft, die sich impfen lassen können. Als vollständig geimpft gelten 76 Prozent. Aktuell sind 2,2 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Schleswig-Holstein mit COVID-19 Patienten belegt. Die 7 Tage Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 1,5.

Das Land führt in Zukunft eine Ampelregelung ein. Bei "grün" entfallen alle Corona-Regeln, bei "gelb" gelten die jetzt vorgestellten Regeln, bei "rot" wird es schärfere Regeln geben. Bei der Einstufung werden die 7 Tage Corona Inzidenz, die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Krankenhäuser berücksichtigt. Feste Grenzwerte für Übergänge gibt es noch nicht.

Die neue Verordnung umfasst insbesondere folgende Punkte:

• Allgemein: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. An privaten Zusammenkünften dürfen unbegrenzt viele vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für nicht Immunisierte gilt jedoch eine Obergrenze von 25 Personen über 14 Jahren innerhalb geschlossener Räume.

• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den meisten Innenbereichen aufgehoben, wenn dort die 3G-Regel gilt. In Situationen, in denen ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.

• Die noch bestehenden Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden weitgehend aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Massagestudios), Einrichtungen für Sportausübung (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder) und touristische Reiseverkehre (z.B. organisierte Busfahrten).

Für die einzelnen Bereiche sind folgende Regeln vorgesehen:

• Die Vorgaben zur Einhaltung der 3G-Regel bleiben in Innenbereichen bestehen. Dies betrifft Veranstaltungen und Feste in Innenbereichen, Innengastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen), körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (weitere Infos unten), Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, Einrichtungen zur Sportausübung

• Im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleiben die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, da hier die 3G-Regel nicht greift.

• Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und der Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt hierbei die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten. Kinosäle oder Konzerte dürfen also zum Beispiel unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden.

• In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach spätestens 72 Stunden gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in ein Hotel o.ä. sowie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten bleiben bestehen.

• Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr. Stadien und Veranstaltungshallen können damit wieder voll ausgelastet werden.

• Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal 6 Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).

• Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen, da die Bewohnerinnen und Bewohner zu den besonders vulnerablen Personengruppen gehören. Für Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen.

Der neue Erlass wird in der kommenden Woche veröffentlicht. Wir berichten, sobald weitere Informationen vorliegen.

Die Corona-Regeln werden in Schleswig-Holstein zum 20. September deutlich gelockert.

Die Corona-Regeln werden in Schleswig-Holstein zum 20. September deutlich gelockert.


Text-Nummer: 147097   Autor: VG   vom 07.09.2021 um 13.16 Uhr

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