Alkoholverbot in Teilen von Stockelsdorf

Stockelsdorf: Archiv - 09.09.2021, 12.04 Uhr: Die Gemeinde Stockelsdorf hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ein nächtliches Alkoholverbot im Bereich des Kirchenvorplatzes und angrenzender Bereiche erlässt.

"Der Kirchenvorplatz und das angrenzende Areal mit Rathausmarkt und Münzplatz erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit bei der Bevölkerung", teilt die Gemeinde mit. "Damit einhergehend kommt es aber leider auch vermehrt zu Störungen und negativen Vorfällen von dort aufhältigen Personen und Gruppierungen." Bisherige polizei- und ordnungsbehördliche Maßnahmen, Hinweise und Kontrollen, hätten nicht den erhofften Erfolg gezeigt. Insbesondere durch, zum Teil hohen Alkoholkonsum, seien die Hemmschwellen der sich im betreffenden Bereich Aufhaltenden niedrig und die Fähigkeit zur Einsicht deutlich gemindert.

Die Gemeinde Stockelsdorf hat sich daher in Absprache mit der Polizei dazu entschlossen, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Konsums und des Mitführens von alkoholhaltigen Getränken sowie Glasbehältnissen für das Ortszentrum (Fläche im Innenbereich der Straßenzüge Ahrensböker Straße, Segeberger Straße und Marienburgstraße) zu erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst ab dem 10. September 2021 bis zum 31. Oktober 2021 an allen Wochentagen in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag.

Die Maßnahme wird aus polizei- und ordnungsbehördlicher Sicht als notwendig und geeignet angesehen, um eine weitere Zunahme von Rechtsverstößen zu unterbinden und konkrete Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit abwenden zu können. Beim dem Großteil der Bevölkerung, der sich ordnungsgemäß und rechtskonform verhält, wird um Verständnis für die Anordnung gebeten.

Symbolbild.

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Text-Nummer: 147140   Autor: Gem. Stockelsdorf   vom 09.09.2021 um 12.04 Uhr

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