Neues Gesetz soll digitale Verwaltung ermöglichen

Schleswig-Holstein: Archiv - 10.09.2021, 14.35 Uhr: Das Kabinett hat am Dienstag dem von Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht vorgelegten Entwurf eines Digitalisierungsgesetzes endgültig zugestimmt und damit den Weg für eine umfassende Neuregelung des digitalen Verwaltungshandelns und die Weiterentwicklung digitaler Möglichkeiten in Schleswig-Holstein vorgezeichnet.

Die wichtigsten Regelungen betreffen die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, OpenData, Künstliche Intelligenz und OpenSource.

„Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Landesregierung nicht nur einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, sondern schafft einen weiteren Meilenstein für Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion“, sagte Digitalisierungsminister Albrecht. Das neue Digitalisierungsgesetz beinhaltet eine umfassende Neuregelung der modernen Verwaltung. „Mit dem Gesetz wollen wir nahbarer für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden. Unterschriebene Papierformulare und Bescheide werden bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen eröffnen sich neue Möglichkeiten für eine transparente und automatisierte Verwaltung. Durch den Rechtsrahmen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz betreten wir ein bisher unbestelltes Feld der Digitalisierung und machen Schleswig-Holstein auch im Bereich der Rechtsetzung zur Vorzeigeregion“, so Albrecht.

Eines der zentralen Ziele des Digitalisierungsgesetzes ist es, alle Verwaltungsleistungen standardmäßig auch digital anzubieten. Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen: alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können, ganz unabhängig von Öffnungszeiten, mit möglichst geringer Doppeleingabe von Antragsdaten und unter Wahrung ihrer eigenen Datenschutz- und Privatsphärenbelange.

Zukünftig sollen grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung in maschinenlesbarer über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht und für eine unbeschränkte Nutzung durch innovative Unternehmen, interessierte Bürgerinnen und Bürger oder andere Behörden frei zur Verfügung gestellt werden.

Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung werden neue Technologien und moderne Anwendungen eingesetzt werden. Das Digitalisierungsgesetz ermöglicht dies und setzt auch Grenzen fest. Ob im Land Assistenzsysteme für Verwaltungsarbeiten oder Verkehrssteuerungen eingesetzt werden, vollautomatisierte Verfahren Steuer- oder Versicherungsbescheide errechnen oder selbstlernende Algorithmen Anfragen und Anträge an zuständige Behörden weiterleiten – immer müssen Kontrolle und Verantwortung durch den Menschen vollständig erhalten bleiben und die Belange des Verbraucher- und Datenschutzes eingehalten werden. Diesen Spagat leistet das Digitalisierungsgesetz durch zugleich technik- und datenschutzfreundliche Regelungen.

Das neue Gesetz soll die digitale Verwaltung ermöglichen.

Das neue Gesetz soll die digitale Verwaltung ermöglichen.


Text-Nummer: 147159   Autor: MELUND   vom 10.09.2021 um 14.35 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]