Sütterlin-Waack: Frauenhäuser bedarfsgerecht finanzieren

Schleswig-Holstein: Archiv - 23.09.2021, 10.48 Uhr: Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat gestern, am 22. September 2021, im Landtag die Neuregelung der Finanzierung des Hilfe- und Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erläutert und zum Stand der Umsetzung der "Istanbul-Konvention" zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt Stellung genommen.

"Mit der neuen Richtlinie bekommt kein Frauenhaus künftig weniger als vorher, alle bekommen mehr. Schon in diesem Jahr erhalten die Frauenfacheinrichtungen zusammen mit 7,6 Millionen Euro knapp eine Million Euro mehr als noch 2018. Ab 2022 wird es noch einmal eine halbe Million Euro mehr sein", sagte Sütterlin-Wack in ihrer Rede. Ab dem kommenden Jahr stünden über 8 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Darüber hinaus würden die Mittel dynamisiert, um künftig Kostensteigerungen abbilden zu können.

39 Plätze zusätzlich würden dauerhaft geschaffen, der Platzkostensatz dauerhaft um 16 Prozent auf 13.470 Euro angehoben. Damit reiche der finanzielle Aufwuchs pro Jahr in den einzelnen Frauenhäusern bei gleichgebliebener Platzzahl von 3.186 Euro bis hin zu 25.231 Euro. Insbesondere im nördlichen Landesteil würden in Umsetzung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse Platzkapazitäten geschaffen.

Die Verteilung der Mittel erfolge anders als früher künftig nach festen und messbaren Kriterien. Dies gelte insbesondere für die Mietkostenförderung und den Platzkostensatz für die Frauenhäuser. An der einzelfallunabhängigen und von der tatsächlichen Belegung unabhängigen Finanzierung für den Zugang zu Schutz und Hilfe werde festgehalten.

Gewaltschutz gehe nach der Istanbul-Konvention, die in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt werde, deutlich über die Schaffung von Frauenhausplätzen hinaus. "Unsere bisherigen Schritte zur Förderung der Frauenfacheinrichtungen können sich mehr als sehen lassen: Wir haben ein breites Netzwerk geschaffen und sukzessive die Themen aufgegriffen. Damit sind wir weiter als viele andere Länder, wenn nicht sogar Vorreiter", betonte die Ministerin. So seien über das IMPULS-Programm Maßnahmen zur Verbesserung der Räumlichkeiten von Frauenhäusern auf den Weg gebracht worden. Sie hoffe, dass insbesondere noch weitere Frauenberatungsstellen davon Gebrauch machen werden.

Die Ministerin zeigte sich beeindruckt von der Arbeit aller Beteiligten bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. So seien unter anderem Leitlinien für Zuwanderungsbehörden, die Plakatkampagne zum Thema Männlichkeit und eine Untersuchung der Medienarbeit zur Berichterstattung bei häuslicher Gewalt erarbeitet worden.

Sütterlin-Waack erinnerte an die Möglichkeit einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Frauenhäuser. Eine solche könnte zentrale Aufgaben wahrnehmen, Themen einbringen, Kampagnen umsetzen und Ansprechstelle für Multiplikatoren sein. "Diese Arbeit muss nicht in allen Frauenhäusern einzeln geleistet werden, sondern ließe sich sehr gut bündeln", betonte die Ministerin.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erinnerte an die Möglichkeit einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Frauenhäuser.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erinnerte an die Möglichkeit einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Frauenhäuser.


Text-Nummer: 147422   Autor: IM SH/Red.   vom 23.09.2021 um 10.48 Uhr

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