Lübeck verfügt wieder Maskenpflicht in der Innenstadt

Lübeck: Archiv - 20.11.2021, 22.17 Uhr: Bürgermeister Jan Lindenau hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab Montag gilt in Teilen der Innenstadt, am Bahnhof und am ZOB wieder täglich von 10 bis 21 eine Maskenpflicht. Grund sind die steigenden Infektionszahlen und der Weihnachtsmarkt.

Bürgermeister Jan Lindenau: „Ich appelliere an alle Lübecker und Gäste die Abstände einhalten und überall dort, wo es vorgeschrieben oder ratsam ist, eine Maske tragen. Nutzen Sie die Angebote zur Impfung und schützen Sie so sich selbst und andere. Ich danke allen Lübeckern für ihre Unterstützung, gemeinsam dafür zu sorgen, die Inzidenzzahl wieder zu reduzieren."

Die offizielle Begründung der Stadt Lübeck im Wortlaut

Seit Ende der Herbstferien steigt die Anzahl an Neuinfektionen in der Hansestadt Lübeck stetig an. Das Infektionsgeschehen liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landes mit einer Inzidenz von 122,9. Die Inzidenz bei den Ungeimpften weist laut dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck (Stichtag 19.11.2021) einen Inzidenzwert von 257 auf, während dieser bei den vollständig Geimpften bei 139 liegt. Parallel ist ein Anstieg bei der Hospitalisierung zu beobachten: Zurzeit werden 30 Covid-19-Patienten in den Lübecker Krankenhäusern behandelt, davon laut DIVI-Intensivregister sieben auf der Intensivstation. Hiervon werden fünf Patient:innen invasiv beatmet. Gegenwärtig stehen noch 16,5 Prozent an freien Intensivbetten zur Verfügung. Das liegt unter dem Landesdurchschnitt von 17,6 Prozent. Die 7-Tage-Inzidenz bei den Hospitalisierungen liegt bei 3,23. Die Trendvorschau des RKI unter www.rki.de/covid-19-trends sagt steigende Prognosen bei den Inzidenzwerten bei Neuinfektionen und der Hospitalisierung voraus.

Als Weihnachtsstadt des Nordens ist Lübeck ein Magnet für den Weihnachts- und Einkaufstourismus. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vor-Coronazeit ist im Mittel von 50.000 Tagesgästen im öffentlichen Raum auszugehen, an den Wochenenden von bis zu 100.000 Gästen, die sich in der Innenstadt neben der Lübecker Bevölkerung aufhalten. Aufgrund des zunehmenden innerdeutschen Tourismus muss mit steigenden Besucherzahlen gerechnet werden.

Hinzu kommt, dass das Einzugsgebiet für die Weihnachtsstadt des Nordens das ganze Bundesgebiet und Skandinavien ist. Somit werden Gäste aus Gebieten mit einer deutlich höheren Inzidenzlage und mitunter deutlich geringeren Impfquote nach Lübeck kommen.

Gleichzeitig wird durch die Aufbauten des Weihnachtsmarktes und entsprechenden Vorrichtungen zur Anti-Terrorabwehr der öffentliche Raum in der Innenstadt in den schon jetzt engen Straßenräumen weiter verengt. Die Weihnachtsmärkte, die geöffneten Geschäfte und die Gastronomie führen zu Menschenansammlungen auch im öffentlichen Raum, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht mehr gegeben ist.

Die Hansestadt Lübeck ist deshalb angesichts der anhaltenden Dynamik des Infektionsgeschehens aus Gründen des Gesundheitsschutzes und Aufrechterhaltung des Gesundheitsdienstes gehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Ansteigen der Infektionsfälle und der Hospitalisierung zu vermeiden, die sonst noch weitergehende Eingriffe in die Grundrechte erfordern würde.

Das Infektionsgeschehen in der Hansestadt Lübeck gestaltet sich weiter diffus, da Hotspots oder gehäufte Cluster nicht signifikant erkennbar sind. Die Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene hält weiter an. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird das Ansteckungsrisiko auch im Freien bei Menschenansammlungen bei Unterschreiten des Mindestabstands deutlich vermindert.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 22. November 2021 bis einschließlich 15. Dezember 2021. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Maskenpflicht gilt in diesen Straßen

Mühlenbrücke ab Mühlentorteller
Mühlenstraße
Klingenberg
Sandstraße
Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße
Kohlmarkt
Wahmstraße zwischen Kohlmarkt und Königstraße
Königstraße
Schrangen
Hüxstraße
Fleischhauerstraße zwischen Breite Straße und Schlumacher Straße
Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich
Pfaffenstraße
Koberg
Große Burgstraße zwischen Koberg und Burgtor
Markt
Markttwiete
Weiter Krambuden
Marienkirchhof
Beckergrube zwischen Breite Straße und Fünfhausen
Außenbereich Europäisches Hansemuseum zwischen Marstallweg und Kleine Burgstraße
Holstenstraße
Holstentorbrücke
Holstentorplatz
Puppenbrücke
Lindenplatz
Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

Bürgermeister Jan Lindenau hat am Samstagabend eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht erlassen. Foto: Archiv

Bürgermeister Jan Lindenau hat am Samstagabend eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht erlassen. Foto: Archiv


Text-Nummer: 148520   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 20.11.2021 um 22.17 Uhr

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