Corona: Land legt neue Bußgelder fest

Schleswig-Holstein: Archiv - 24.11.2021, 16.27 Uhr: Schleswig-Holstein hat den Bußgeldkatalog zur aktuell gültigen Coronabekämpfungsverordnung angepasst. Einer entsprechenden Kabinettsvorlage des Innenministeriums stimmte das Kabinett zu. So müssen Gaststättenbetreiber mit 3000 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie die 2G-Regel nicht beachten.

Darin sind jetzt auch konkrete Vorgaben für die Betreiberinnen und Betreiber von Weihnachtsmärkten enthalten. So drohen zwischen 500 und bis zu 3.000 Euro Bußgeld, wenn kein Hygienekonzept erstellt wurde oder wenn es unvollständig ist.

Gaststättenbetreibern droht ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die weder geimpft noch genesen sind. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Sportausübung im Innenbereich. Ausnahmen gibt es dabei neben geimpften und genesenen Personen für Kinder bis zur Einschulung, Minderjährige mit „Schultest“ und aus medizinischen Gründen Ungeimpfte mit Test.

Erbringer körpernaher Dienstleistungen müssen zusätzlich zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung geimpft, genesen oder getestet sein. Dies wird in der neuen Fassung des Bußgeldkataloges berücksichtigt. Ist dies nicht der Fall, drohen Bußgelder zwischen 500 und 2.000 Euro. Kunden müssen mit 150 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie keinen erforderlichen Nachweis vorzeigen können.

Weiterhin gilt: Wer in vorgegebenen Bereichen keine vorgeschriebene Mund-Nasenbedeckung trägt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

„Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. Diesen Trend müssen wir unbedingt stoppen. Deswegen appelliere ich an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die geltenden Vorgaben zu beachten. Natürlich kann nicht auf jedem Weihnachtsmarkt rund um die Uhr kontrolliert werden, in jeder Fußgängerzone oder in jeder Gaststätte. Aber jede und jeder muss wissen: Es wird kontrolliert und für diejenigen, die bei Regelverstößen erwischt werden, wird es teuer“, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Die neuen Vorgaben für den Arbeitsplatz sind über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Danach drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld für alle, die eine Arbeitsstätte betreten ohne geimpft, genesen oder getestet zu sein. Dies gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ebenfalls bis zu 25.000 Euro müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen, wenn Kontrollen nicht durchgeführt werden oder die notwendigen Dokumentationen nicht vorliegen.

Das Land hat einen neuen Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln beschlossen.

Das Land hat einen neuen Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln beschlossen.


Text-Nummer: 148600   Autor: InnenMi/red.   vom 24.11.2021 um 16.27 Uhr

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