Erbbau-Initiative kritisiert Bürgerschaft

Lübeck: Archiv - 27.11.2021, 12.03 Uhr: In der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft gab es einige Tagesordnungspunkte, die den Umgang mit Erbbaurechten in Lübeck betreffen. "Eine Debatte über die Punkte gab es nicht", kritistiert die "Erbbau-Initiative Lübeck". "Daher halten wir es für erforderlich, über diese Vorlagen zu informieren."

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Erbbau-Initiative im Wortlaut:

(")Im Mittelpunkt stand die Neuregelung für Erbbaurechte für den Geschoßwohnungsbau. Lübeck will Grundstücke für den Geschoßwohnungsbau nur noch im Erbbaurecht vergeben. Dabei wird ein Erbbauzins von 2%, bei gefördertem Wohnungsbau 1,7%, verlangt. In der Begründung heißt es: "Für den Neubau von Mietwohnungen im niedrigen bis mittleren Preissegment ... ist das Erbbaurecht in der Hansestadt Lübeck jedoch in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht geeignet. Es ist wirtschaftlich nicht marktfähig..."

Uns, den privaten Erbbaurechtsnehmern, wird seit 5 Jahren immer wieder die Gemeindeordnung vorgehalten. Unter 4% dinglichem Erbbauzins gehe gar nichts, denn das sei der marktübliche Zins. Jetzt ist es auch in der Verwaltung angekommen: der marktübliche Zins für Investoren wird bei 2% gesehen, für geförderten Wohnungsbau sogar bei 1,7%.

Warum nur für Investoren? Haben die privaten Erbbaurechtsnehmer keinen Anspruch auf einen marktüblichen Erbbauzins, keinen Anspruch auf bezahlbares Wohnen?

Es ist ein Armutszeugnis für die in der Bürgerschaft versammelten Vertreter aller Parteien und Kleingruppierungen, dass darüber kein Wort verloren wird.

Interessant ist ein weiterer Beschluss: Schnell wurde noch beschlossen, dass die Stadt sich von 2 Grundstücken (Elbingstr. und Schönböckener Str.) trennt. Sie werden nicht etwa im Erbbaurecht vergeben. Sie werden als Einlage in das Stammkapital der TRAVE eingebracht. Dass die Grundstücke mit Wohnungen bebaut werden, ist zu begrüßen (Auch wenn dadurch ein Seniorenheim endgültig verloren geht). Aber offensichtlich war selbst ein Erbbauzins von 2% der TRAVE zu hoch, so dass die elegantere Lösung gewählt wurde: Kapitaleinlage in ein derzeit von der Stadt kontrolliertes Unternehmen.

Das war aber noch nicht alles: Es gab noch eine offene Vorlage aus der Sitzung März 2018 (!). Es geht um Gleichstellung der Käufer mit Erbbaurechtsnehmern, die ihren Vertrag erneuern. Auch für Käufer sollte gelten, dass unbebaubare Grundstücksteile nicht zum vollen Baulandpreis verkauft werden.

Die CDU hat die Vorlage zurückgezogen. Damit erledigt sich wohl auch die Arbeit des Arbeitskreises, der zur Lösung der strittigen Fragen beitragen sollte. Bleibt die Frage, ob der Haushaltsbegleitbeschluss aus dem Jahr 2017 nicht wieder auflebt. Dieser Beschluss sah eine angemessene Grundstücksbewertung für Käufer vor und bekam eine Mehrheit. Mit der Genehmigung des Haushalts 2018 durch die Kommunalaufsicht ist der Beschluss auch rechtskräftig.

Alles das war den Vertretern in der Bürgerschaft kein Wort wert.(")

Die Erbbau-Initiative kritisiert, dass die Stadt selbst ihren Erbbauzins von vier Prozent als nicht marktfähig einstuft, aber ihn nicht für alle senkt. Symbolbild

Die Erbbau-Initiative kritisiert, dass die Stadt selbst ihren Erbbauzins von vier Prozent als nicht marktfähig einstuft, aber ihn nicht für alle senkt. Symbolbild


Text-Nummer: 148648   Autor: Initiative/red.   vom 27.11.2021 um 12.03 Uhr

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