IHK: Unverständnis bei 2G im Einzelhandel

Lübeck: Archiv - 30.11.2021, 20.02 Uhr: Bund und Länder haben das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und unter anderem eine bundesweite 2G-Regelung im Einzelhandel angekündigt (wir berichteten). Bei der IHK Schleswig-Holstein stößt die Maßnahme auf deutliche Kritik.

Dazu äußert sich die IHK Schleswig-Holstein in einer Stellungnahme: „Wir können nachvollziehen, dass die Politik bei hohen Infektionszahlen nach weiterer Kontaktreduzierung strebt. Dass sie ausgerechnet eine 2G-Regelung im Einzelhandel einführen will, führt bei unseren Betrieben jedoch auf absolutes Unverständnis. Denn die Branche spielt infektionstechnisch fast keine Rolle. Das RKI selbst hat zum Vorgehen im Herbst/Winter 2021 einen Stufenplan erarbeitet und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Im Vergleich zu vielen anderen Lebensbereichen rät das RKI im Einzelhandel aber lediglich zu moderaten Schritten. Warum also hören die Entscheider schon wieder nicht auf die eigenen Experten?“, kritisiert Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.

Mitten im Weihnachtsgeschäft und gezeichnet von den vorherigen Wellen, werde den Unternehmen jetzt ein wichtiges Kundensegment genommen. Hinzu komme die Frage, wer Millionen 2-G-Nachweise kontrollieren soll. Ausgerechnet den Handel mit weiteren Hürden zu belegen und Kundschaft aus den Innenstädten zu treiben, komme zur Unzeit. „Mit großer Anstrengung haben die Händlerinnen und Händler die Geschäfte in den letzten Monaten vital gehalten und das Infektionsrisiko minimiert. Diese Bemühungen werden erheblich erschwert, wenn man ihnen einen weiteren Teil des Weihnachtsgeschäfts raubt. Gerade in Schleswig-Holstein mit relativ niedrigen Inzidenzen wäre es verhältnismäßig gewesen, erst einmal die Wirkungen der vor einer Woche eingeführten 2G- und 3G-Regelungen auszuwerten“, so Ipsen weiter.

Die IHK kritisiert die Ankündigung der Landesregierung, im Handel 2G einzuführen. Foto: JW/Archiv

Die IHK kritisiert die Ankündigung der Landesregierung, im Handel 2G einzuführen. Foto: JW/Archiv


Text-Nummer: 148722   Autor: IHK   vom 30.11.2021 um 20.02 Uhr

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