Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz ausgesetzt
Lübeck: Archiv - 07.01.2022, 13.09 Uhr: Das Gesundheitsamt setzt Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort aus. Auf Grund der derzeitigen Pandemielage und der sich exponentiell ausbreitenden Omikron-Variante finden bis auf Weiteres keine Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt statt.Alle bereits vergebenen Termine entfallen.

Das Lübecker Gesundheitsamt muss auch bereits vereinbarte Termine absagen.
Text-Nummer: 149315 Autor: Presseamt Lübeck vom 07.01.2022 um 13.09 Uhr