Teilweise Baustopp am Fehmarnbelt

Ostholstein: Archiv - 16.01.2022, 19.53 Uhr: "Auf einen Eilantrag des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. hat das Bundesverwaltungsgericht eine Zwischenverfügung erlassen, mit der das Land aufgefordert wird, vorläufig einen Baustopp bei den Arbeiten in den Küstengewässern vor Puttgarden anzuordnen", teilt das Bündnis am Sonntagabend mit.

Das Bündnis zitiert das Gericht mit "Dem Antragsgegner wurde aufgegeben vorläufig sicherzustellen, dass mit Eingriffen in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats vom 3. November 2020 (9 A 9.19, RN 178f, und 9 A 12.19, Rn 651f) ein ergänzendes Verfahren durchzuführen war, noch nicht begonnen wird. Sofern dem Hindernisgründe entgegenstehen, wurde unverzügliche Nachricht gebeten."

Das Land hatte am 1. September 2021 einen "Planänderungsbeschluss" erlassen, mit dem der Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Tunnelteil der Festen Fehmarnbeltquerung vom 31. Januar 2019 geändert wurde. Hierbei ging es um die Berücksichtigung der neu entdeckten Riffe im Bereich der geplanten Tunneltrasse. Das Land ordnete die sofortige Vollziehbarkeit an. Inzwischen wurden Bauarbeiten eingeleitet. Gegen diesen Planänderungsbeschluss hat das Aktionsbündnis am 4. Oktober 2021 Klage eingereicht und diese am 13. Dezember 2021 ausführlich begründet. Am 13. Januar 2022 stellte das Aktionsbündnis, wiederum mit ausführlicher Begründung, einen Antrag auf "Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage" und einen weiteren Antrag auf Anordnung eines vorläufigen Baustopps ("Zwischenverfügung") bis zur Entscheidung über den Eilantrag.

"Der Erlass der Zwischenverfügung bedeutet, dass das Bundesverwaltungsgericht die Einwände des Aktionsbündnisses gegen den Planänderungsbeschluss für ernst nimmt und ebenso Zweifel an der Begründung für die Eilbedürftigkeit der jetzt laufenden Baumaßnahmen hat", sagt Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis gegen eine
feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Die Klage des Aktionsbündnisses gegen den Planänderungsbeschluss geht im Übrigen davon aus, dass eine systematische Suche nach Riffen, vor allem im Nahbereich der Tunneltrasse offenbar nicht erfolgte. Dies werde durch die drei Riffe im Trassenbereich belegt, die erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses von 2019 bekannt wurden.

"Auch das Land ist an dieser Situation mitschuldig, da das seit Jahrzehnten erforderliche Monitoring von FFH-Lebensräumen (zu denen Riffe gehören), unzureichend erfolgte", so das Aktionsbündnis. "Wäre dies anders gewesen, hätten die neu entdeckten Riffe im Trassenbereich, die schon Gegenstand der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss waren, nicht übersehen werden können."

Die Gegner der festen Beltquerung berichten, dass es einen Baustopp im Bereich der Riffe gibt. Foto: Beltretter/Archiv

Die Gegner der festen Beltquerung berichten, dass es einen Baustopp im Bereich der Riffe gibt. Foto: Beltretter/Archiv


Text-Nummer: 149462   Autor: Aktionsbündnis/red.   vom 16.01.2022 um 19.53 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]