Bürgerschaft tagt in Präsenz: Neskovic empört

Lübeck: Archiv - 21.01.2022, 14.43 Uhr: Der Vorsitzende der Fraktion21, Wolfgang Neskovic, kritisiert Stadtpräsident Puschaddel für dessen Entscheidung, die kommende Bürgerschaftssitzung nicht als Videositzung, sondern als Präsenzsitzung durchführen zu wollen (wir berichteten). Er wirft ihm vor, mit der Gesundheit der Bürgerschaftsmitglieder „russisch Roulette“ zu spielen.

Neskovic erklärt dazu:

(")Der dramatische Anstieg der Inzidenzzahlen in Lübeck ist beängstigend. Lübeck hat sich innerhalb kürzester Zeit vom Musterknaben zum – auch bundesweiten - Corona-Hotspot entwickelt. Die Inzidenz pendelt seit geraumer Zeit um den erschreckend hohen Wert von 1000. Erstmalig wendet sich Bürgermeister Lindenau in einer Videobotschaft mit einem eindringlichen Appell direkt an die Lübecker Bevölkerung und spricht das aus, was offensichtlich ist: „Wir erleben eine Pandemiephase, wie wir sie in Lübeck noch nie erlebt haben.“ Die Lage sei „ernst“.

Diese Einschätzung des Bürgermeisters ignoriert der Stadtpräsident, wenn er trotz dieser Zahlen eine Präsenzsitzung anberaumt. Er setzt sich gleichzeitig über das Votum der Ausschussvorsitzenden hinweg, die in der letzten Woche wegen der hohen Inzidenzzahlen sämtliche Ausschusssitzungen abgesagt haben. Dieses widersprüchliche Verhalten des Stadtpräsidenten ist mit seiner Vorbildfunktion und seinem persönlichen Anspruch als „Brückenbauer“ unvereinbar. Herr Puschaddel ist in seiner Funktion als Stadtpräsident der geborene Schutzpatron der Mitglieder der Bürgerschaft. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth haben einzelne Gemeinderatsmitglieder nach Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes gegenüber dem Sitzungsleiter einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Sie seien daher grundsätzlich während der Sitzung von gesundheitsgefährdenden Einwirkungen zu verschonen.

Dieser Verpflichtung kommt Herr Puschaddel nicht nach, wenn er der trotz der hohen Inzidenzzahlen eine Präsenzsitzung anberaumt.

Die bisherigen Erfahrungen mit der auch in Lübeck vorherrschenden hochansteckenden Omikron-Variante zeigen, dass die für die Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse vorgesehene 3G-Regelung keinen ausreichenden Infektionsschutz gewährleistet. Nach dieser Regelung reicht zum Beispiel ein einfacher Antigen-Schnelltest aus, um an der Sitzung teilnehmen zu können.

Diese Tests funktionieren jedoch nur eingeschränkt. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)  hat 245 Antigen-Schnelltests in Hinblick auf die Omikron-Variante untersucht und dabei festgestellt, dass nur 80 Prozent der untersuchten Tests die in der Vergleichsuntersuchung geforderte Empfindlichkeit aufgewiesen hätten. Hinzu kommt, dass ein Test bei der Omikron-Variante weniger wahrscheinlich eine bestehende Infektion anzeigt als noch bei Delta, weil die Viruslast geringer ist und damit die Empfindlichkeit des Tests nicht ausreicht. Es ist möglich, dass eine infizierte Person, die ein negatives Antigentestergebnis erhält, bereits am darauffolgenden Tag plötzlich ein positives Ergebnis bekommt.

Aber auch die strengeren 2G und 2G-Plus-Regeln reichen nicht aus, um einen zuverlässigen Schutz zu gewährleisten. Obwohl fast alle Lebensbereiche, die mit Kontakten verbunden sind, von diesen Regeln erfasst werden, verbreitet sich die Omikron-Variante mit rasender Geschwindigkeit aus. Bei dieser Sachlage bleibt es dabei: Die einzig wirksame Methode weitere Infektionen zuverlässig zu verhindern, besteht darin, Kontakte zu unterlassen.

Deswegen hat der Landesgesetzgeber bereits im September 2020 (!) die Möglichkeit geschaffen, Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften statt in Präsenz in der Form von Videositzungen durchzuführen. Videositzungen haben sich zwischenzeitlich in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen als angemessene und funktionierende Alternative zu Präsenzsitzungen durchgesetzt. Dennoch weigert sich Herr Puschaddel, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die nunmehr von SPD und CDU vorgebrachten Bedenken gegen eine Videositzung sind peinlich und an den Haaren herbeigezogen. Wenn zum Beispiel Herr Petereit ausführt, dass Onlinesitzungen der Bürgerschaft „rechtssichere Verfahren für Abstimmungen und Wahlen“ erfordern, verschweigt er, dass die Bürgerschaft in Abstimmung mit dem Rechtsamt in einer Anlage zur Geschäftsordnung genau diese Regeln beschlossen hat.

Letztlich kommt es auf die Meinungsäußerungen der Herren Prieur und Petereit auch nicht an, weil nach der gesetzlichen Vorgabe allein der Stadtpräsident die Entscheidung über die Frage Präsenz- oder Videositzung trifft. Vor diesem Hintergrund ist es äußerst befremdlich, dass der Stadtpräsident seine Entscheidung nicht selbst öffentlich begründet, sondern dies den Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD überlässt. Warum schweigt Herr Puschaddel in einer so wichtigen Frage gegenüber der Öffentlichkeit und lässt andere für sich reden?

Wenn Herr Puschaddel sich mit der Leitung einer Videositzung überfordert sieht, sollte er von seinem Amt zurücktreten und das Amt in andere Hände legen.(")

Wolfgang Neskovic lehnt Präsenz-Sitzungen der Bürgerschaft vehement ab.

Wolfgang Neskovic lehnt Präsenz-Sitzungen der Bürgerschaft vehement ab.


Text-Nummer: 149544   Autor: Fraktion21   vom 21.01.2022 um 14.43 Uhr

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