Feldhoff: Rückgabe von Kunst verstößt gegen Vertrag

Lübeck: Archiv - 23.01.2022, 15.39 Uhr: In der Diskussion über die Rückgabe von Teilen der Völkerkundesammlung merkt Jürgen Feldhoff, langjähriger Kultur-Redakteur und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion21, an, dass laut Vertrag mit der Gemeinnützigen eine Abgabe von einzelnen Werken nicht möglich ist. Es gebe aber auch viele weitere Argumente gegen eine Rückgabe.

Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic, und das für die Fraktion 21 im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege tätige Mitglied, Jürgen Feldhoff, erklären gemeinsam:


(")Es ist eine bundesweite Diskussion über die Rückgabe von während der Kolonialzeit geraubter Kunstgegenstände entbrannt. Jetzt hat sie auch Lübeck erreicht: In der Sammlung des Völkerkundemuseums befinden sich offenbar Gegenstände, die unter unklaren oder gar verdächtigen Umständen ihren Weg nach Lübeck gefunden haben. Ganz genau weiß das aber bisher niemand.

Sich ohne ausreichende Erforschung der Provenienz des afrikanischen Kulturerbes an die Restitution zu machen, ist aber nicht nur aus diesem Grunde fahrlässig. Der Vorschlag, die Artefakte ohne Überprüfung der zu erwartenden Umstände – etwa der konservatorischen Lage – zurück nach Afrika zuschicken, ist fatal. Es klingt verdächtig nach dem Motto: „Ab in den Container – und nach mir die Sintflut.“ Denn niemand weiß, ob diese Teile nicht doch auf verschlungenen Wegen auf dem internationalen Kunstmarkt landen. Bei der verworrenen politischen Lage in vielen afrikanischen Ländern ist eine solche „Zweckentfremdung“ nicht unwahrscheinlich. Es ist in den vergangenen Jahren oft genug geschehen. Allein einige westafrikanische Masken aus der Lübecker Sammlung sind einige Millionen Euro wert.

Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, Restitution sei wichtiger als eine Prüfung der Lage im Empfängerland, ist schon fast zynisch. Was hinter dieser Haltung steckt, wird aber an der Sprache der Verwaltungsvorlage deutlich. Sie ist unangenehm prahlerisch und fokussiert darauf, dass Lübeck die erste Stadt in Schleswig-Holstein wäre und „eine landesweite Vorreiterrolle einnehmen und auch auf Bundesebene ein starkes Zeichen setzen“ würde, wenn es insbesondere Objekte aus Namibia zurückgäbe.

Als wenn es darauf ankäme.

Nötig wäre eine nachvollziehbare Klärung, wie die Artefakte nach Lübeck gekommen sind und wie sie in den Empfängerländern untergebracht werden sollen. Erst dann kann man sich Gedanken machen, welche Artefakte überhaupt zurückgegeben werden sollten. Und ob man eine Rückgabe verantworten kann.

Schließlich sollte eine Rückgabeentscheidung erst dann gefällt werden, wenn die Stadtgesellschaft an einem entsprechenden Entscheidungsprozess beteiligt wird. Die Gegenstände gehören weder Bürgermeister Lindenau noch den Mitgliedern der Bürgerschaft, auch wenn diese im rechtlichen Sinne darüber verfügen können. Vielmehr „gehören“ sie im politisch-moralischen Sinne den Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Es daher notwendig, sie anzuhören und in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.(")

Im Original-Ton hören Sie ein ausführliches Gespräch von Harald Denckmann mit Jürgen Feldhoff zum Thema.

Jürgen Feldhoff lehnt die Rückgabe von einzelnen Teilen der Völkerkundesammlung an die Ursprungsländer ab. Foto: Balthasar Hümbs, O-Ton Harald Denckmann

Jürgen Feldhoff lehnt die Rückgabe von einzelnen Teilen der Völkerkundesammlung an die Ursprungsländer ab. Foto: Balthasar Hümbs, O-Ton Harald Denckmann


Hier hören Sie den Originalton:

Text-Nummer: 149565   Autor: Fraktion21/red.   vom 23.01.2022 um 15.39 Uhr

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