Landtagswahl: 20 Parteien dürfen sich beteiligen
Lübeck: Archiv - 25.02.2022, 13.35 Uhr: Wie Landeswahlleiter Tilo von Riegen am Freitag im Anschluss an die Sitzung des Landeswahlausschusses mitteilte, hat der Landeswahlausschuss für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, welche Parteien sich mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl am 8. Mai 2022 beteiligen können.Folgende Parteien sind mit mindestens einer oder einem für sie in Schleswig-Holstein gewählten Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag vertreten und daher ohne weiteres berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
Freie Demokratische Partei FDP
Alternative für Deutschland AfD
Südschleswigscher Wählerverband SSW
DIE LINKE
Folgende Vereinigungen haben ihre Beteiligung an der Landtagswahl 2022 angezeigt und sind vom Landeswahlausschuss für diese Wahl als Parteien anerkannt worden:
Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis
Bündnis C – Christen für Deutschland Bündnis C
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG DiB
Familien-Partei Deutschlands FAMILIE
FREIE WÄHLER
Liberal-Konservative Reformer LKR
Partei der Humanisten Die Humanisten
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
Partei für Gesundheitsforschung Gesundheitsforschung
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
Piratenpartei Deutschland PIRATEN
Volt Deutschland Volt
Zukunft. Z.
Diese Parteien können sich mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl beteiligen, wenn sie für die Landesliste mindestens 500 Unterstützungsunterschriften und für jeden Kreiswahlvorschlag mindestens 50 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten nachweisen können. Der Landeswahlausschuss und die 15 Kreiswahlausschüsse werden das Vorliegen dieser Bedingungen in öffentlichen Sitzungen am 18. März 2022 überprüfen.
Nicht zur Landtagswahl zugelassen wurden die DEUTSCHE PARTEI (DP), die freiheitsbewegung (keine Kurzbezeichnung) und LIMIT (keine Kurzbezeichnung). Diese Vereinigungen haben noch binnen vier Tagen nach der Bekanntgabe (bis Dienstag, 1. März 2022) die Möglichkeit, gegen die Feststellung des Landeswahlausschusses Beschwerde zum Landesverfassungsgericht erheben. Andere als die genannten Parteien können an der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 nicht teilnehmen, betonte Landeswahlleiter Tilo von Riegen.

Für Wahlvorschläge zu der Landtagswahl im Mai sind vom Landeswahlausschuss 20 Parteien zugelassen worden. Symbolfoto: Archiv
Text-Nummer: 150175 Autor: red vom 25.02.2022 um 13.35 Uhr