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Bürgerschaft: Lübecker können den Senat befragen

Lübeck: Archiv - 14.03.2022, 08.54 Uhr: Die nächste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft findet am Donnerstag, 31. März 2022, statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung.

Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnern der Hansestadt Lübeck in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.

Die Fragen für die Einwohnerfragestunde zu städtischen Angelegenheiten können noch bis Dienstag, 15. März 2022, schriftlich beim Büro der Bürgerschaft eingereicht werden. Fragen zu den Beratungsgegenständen, die auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen spätestens am Freitag, 25. März 2022, vorliegen. Anmeldungen müssen schriftlich an den Bürgermeister gerichtet werden und sind an das Büro der Bürgerschaft, Rathaus, 23552 Lübeck, zu adressieren.

Zu Beginn der Sitzungen können Lübeck wieder die Verwaltung befragen. Foto: Harald Denckmann/Archiv

Zu Beginn der Sitzungen können Lübeck wieder die Verwaltung befragen. Foto: Harald Denckmann/Archiv


Text-Nummer: 150497   Autor: Presseamt Lübeck   vom 14.03.2022 um 08.54 Uhr

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