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Tarifzone 3 entfällt ab 1. August 2022

Lübeck: Archiv - 15.03.2022, 12.56 Uhr: Vor einem Jahr stellte die Stadtverwaltung die Idee vor, jetzt sind die Details ausgearbeitet. Ab 1. August 2022 gibt es nur noch zwei Tarifzonen für Bahnen und Busse in Lübeck. Die fehlenden Einnahmen von rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr übernimmt die Stadt.

Seit Jahren müssen die Lübecker Bürger aus den äußeren Stadtteilen wie Schlutup, Kücknitz, Travemünde, Buntekuh und Moisling die Preisstufe 3 im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bezahlen. Dies führt dazu, dass die Hansestadt Lübeck zu den teuersten Städten beim ÖPNV-Tarif gehört. Das wird sich ändern: Die Tarifzone 3 wird abgeschafft. Dadurch reduzieren sich die Fahrpreise um rund 20 Prozent.

Unklar ist noch, ob die Streichung der Tarifzone 3 auch in den Umlandgemeinden, wie Stockelsdorf, Bad Schwartau, Groß Grönau und Herrnburg gilt. Die Orte müssten sich dann an den Einnahmeausfällen beteiligen. Das wären rund 410.000 Euro jährlich. Stimmen die Nachbarorte nicht zu, bleibt die Tarifzone 3 im Umland erhalten.

Die Stadt muss aber nicht nur die fehlenden Einnahmen in den Bussen ersetzen. So kostet eine Bahnfahrt von Hamburg nach Travemünde 19 Euro. Löst der Fahrgast nur eine Karte bis Lübeck-Hauptbahnhof und kauft dann eine neue Karte bis Travemünde, zahlt er in Zukunft nur 17,50 Euro. Auch diese fehlenden 1,50 Euro muss Lübeck ausgleichen. Die Stadt rechnet alleine hier mit 5000 Euro pro Jahr. Aber auch beim Semesterticket für Studenten muss die Stadt gut 100.000 Euro im Jahr als Ausgleich zahlen.

Der Bauausschuss der Bürgerschaft wird die Vorlage am kommenden Montag beraten. Die endgültige Entscheidung trifft die Bürgerschaft am 31. März. Die Kosten für dieses Jahr in Höhe von 1,085 Millionen Euro sind im Haushalt bereits eingeplant.

Die Busfahrten in die Außenbereiche von Lübeck werden ab 1. August deutlich günstiger. Foto: Karl Erhard Vögele/Archiv

Die Busfahrten in die Außenbereiche von Lübeck werden ab 1. August deutlich günstiger. Foto: Karl Erhard Vögele/Archiv


Text-Nummer: 150543   Autor: VG   vom 15.03.2022 um 12.56 Uhr

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