Am Samstag enden die meisten Corona-Maßnahmen

Schleswig-Holstein: Archiv - 16.03.2022, 17.33 Uhr: Die Infektionszahlen sind hoch, die schweren Fälle von Corona sind gering. Eine Überlastung der Kliniken ist laut Ministerpräsident Daniel Günther nicht zu erwarten. Entsprechend lockert das Land ab Samstag die Maßnahmen. Hier finden Sie eine Übersicht.

Ministerpräsident Günther: „Wie angekündigt werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen ab diesem Wochenende aufheben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht derzeit nicht. Trotz einer vielfach höheren Inzidenz als Anfang 2020 haben wir weniger Menschen, die intensivmedizinisch aufgrund von Covid behandelt werden müssen. Damit ist die Rücknahme der Einschränkungen nicht nur möglich, sondern geboten. Rücksicht und Eigenverantwortung werden umso wichtiger, denn die Pandemie dauert an. Schleswig-Holstein wird zudem Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen fortführen. Diese Möglichkeit erlaubt das zu Grunde liegende Bundesinfektionsschutzgesetz für eine Übergangszeit, und diese werden wir angesichts der weiterhin sehr hohen Ausbreitung des Coronavirus im Sinne des Gesundheitsschutzes nutzen“.

Ab Sonnabend, 19. März, sind nur noch die nachfolgend aufgeführten Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein geplant. Ein entsprechendes Verfahren mit Kabinettsbeschluss ist am Freitag, 18. März, vorgesehen. Die Landesregierung plant damit, den vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Übergangszeitraum bis 2. April in bestimmten Bereichen zu nutzen:

Maskenpflichten sollen weiterhin gelten wie folgt/ für:

Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.

Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.

Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude.

Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).

Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.

Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen.

Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern.

Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2), Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, Besucher haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besucher soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.

In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.

Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen.

In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.

Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.

In der Übergangszeit wird es zudem noch bei verpflichtend zu erstellenden, bzw. fortzusetzenden Hygienekonzepten in bestimmten Bereichen bleiben.

Testverpflichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas

Kitas/ Kindertagespflegepersonen: Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.

Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen.

Diskotheken und ähnliche Lokalitäten

Hier bleibt es aufgrund der hohen Interaktion bei der 2 G+ Regel, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen.

Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schul-Verordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können. Auch hierfür werden kostenlose Tests zur Verfügung gestellt.

Die 3G und 2G-Regeln entfallen außer in Discos.

Die 3G und 2G-Regeln entfallen außer in Discos.


Text-Nummer: 150571   Autor: Stk./red.   vom 16.03.2022 um 17.33 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]